AIXTRON SE: Korrektur zur Veröffentlichung vom 04. März 2010 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung AIXTRON SE 06.02.2014 17:35 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die FMR LLC, Boston, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 02.03.2010 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,002% (das entspricht 5035265 Stimmrechten) betragen hat. Davon werden der FMR LLC 5,002% der Stimmrechte (das entspricht 5035265 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Die der FMR LLC zugerechneten Stimmrechte werden dabei von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Fidelity Investment Trust. 06.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: AIXTRON SE Kaiserstr. 98 52134 Herzogenrath Deutschland Internet: www.aixtron.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |