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AIXTRON SE

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DGAP-PVR News vom 06.02.2014

AIXTRON SE: Korrektur zur Veröffentlichung vom 01. März 2010 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AIXTRON SE 

06.02.2014 17:31

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die FMR LLC, Boston, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 24.02.2010 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,93% (das entspricht 4960490 Stimmrechten) betragen hat.

Davon werden der FMR LLC 4,93% (das entspricht 4960490 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Die der FMR LLC zugerechneten Stimmrechte werden dabei von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Fidelity Investment Trust.



06.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  AIXTRON SE
              Kaiserstr. 98
              52134 Herzogenrath
              Deutschland
Internet:     www.aixtron.com
 
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