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AIXTRON SE

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DGAP-PVR News vom 24.07.2013

AIXTRON SE: Korrektur zur Veröffentlichung vom 27.09.2010 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AIXTRON SE 

24.07.2013 20:26

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Jupiter Asset Management Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.07.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 23.09.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 3046300 Stimmrechten) betragen hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 3046300 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 1,91% der Stimmrechte (das entspricht 1932266 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

Des Weiteren hat uns die Jupiter Investment Management Group Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.07.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 23.09.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 3046300 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 3046300 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG, in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

Des Weiteren hat uns die Knightsbridge Asset Management Limited (ehemals Comasman Limited), London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.07.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 23.09.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 3046300 Stimmrechten) betragen hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 3046300 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG, in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

Des Weiteren hat uns die Jupiter Asset Management Group Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 23.09.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 3046300 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 3046300 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG, in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

Des Weiteren hat uns die Jupiter Fund Management Group Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 23.09.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 3046300 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 3046300 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG, in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

Des Weiteren hat uns die Jupiter Fund Management PLC, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 23.09.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 3046300 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 3046300 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG, in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.



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