AIXTRON Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung zwei erfahrene Persönlichkeiten zur Aufsichtsratswahl vor
Dr. Holger Jürgensen zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrats ernannt
Aachen, Deutschland, 9. April 2013 - Der Aufsichtsrat der AIXTRON SE (FWB: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, schlägt den Aktionären auf der ordentlichen Hauptversammlung 2013 auf Empfehlung des Nominierungsausschusses die Herren Dr. Andreas Biagosch und Dr. Martin Komischke zur Wahl in den AIXTRON Aufsichtsrat vor.
Herr Dr. Biagosch war als promovierter Ingenieur 28 Jahre für die internationale Unternehmensberatung McKinsey & Co. in verschiedenen internationalen Projekten für die High-Tech- und andere Industrien tätig und gehörte dem weltweiten Shareholder Council von McKinsey an. Aktuell ist Herr Dr. Biagosch als selbstständiger Unternehmer tätig.
Herr Dr. Komischke, ebenfalls promovierter Ingenieur, ist Vorsitzender der Konzernleitung der Hoerbiger Holding AG, einem Hersteller von leistungsbestimmenden Komponenten für den Maschinenbau aus der Schweiz.
Sowohl die umfangreiche Erfahrung in für AIXTRON relevanten Bereichen als auch die internationale beratungs- und industriegeprägte Berufserfahrung beider Kandidaten waren, neben den den Gesamtaufsichtsrat sinnvoll ergänzenden Kenntnis- und Ausbildungsaspekten, wichtige Kriterien für die Auswahl und die erfolgte Empfehlung des Nominierungsausschusses. Der Aufsichtsrat folgt der Empfehlung des Nominierungsausschusses und schlägt den Aktionären die beiden Persönlichkeiten auf der am 23. Mai 2013 in Aachen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung zur Wahl vor.
Dr. Holger Jürgensen zum Ehrenvorsitzenden ernannt
Herr Dr. Holger Jürgensen wurde zum Ehrenvorsitzenden des AIXTRON Aufsichtsrats ernannt. Herr Dr. Jürgensen, AIXTRON Mitgründer im Jahre 1983, war bis 2002 zunächst in der Geschäftsführung und dann im Vorstand des Unternehmens tätig. Von 2002 bis 2013 war Herr Dr. Jürgensen stellvertretender Vorsitzender des AIXTRON Aufsichtsrats, aus dem er im Januar 2013 aus persönlichen Gründen ausschied. In Anbetracht seiner 30-jährigen Tätigkeit und seiner Verdienste für das Unternehmen entschied der Aufsichtsrat, ihn zum Ehrenvorsitzenden zu ernennen.
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Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der 'Safe Harbor'-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie 'können', 'werden', 'erwarten', 'rechnen mit', 'erwägen', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'fortdauern' und 'schätzen', Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die tatsächlichen Ergebnisse und Trends können wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen aufgeführt und bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen und haben Gültigkeit zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
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