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DGAP-Ad-hoc News vom 18.02.2013

AIXTRON SE: Wechsel im Vorstand / Paul Hyland verlässt das Unternehmen in gegenseitigem Einvernehmen / Martin Goetzeler als Nachfolger bestellt

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Personalie/Strategische Unternehmensentscheidung
18.02.2013 15:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


AIXTRON SE: Wechsel im Vorstand

Paul Hyland verlässt das Unternehmen in gegenseitigem Einvernehmen Martin Goetzeler als Nachfolger bestellt

Aachen, 18. Februar 2013 - AIXTRON SE (ISIN DE000A0WMPJ6), ein führender Hersteller von Depositionsanlagen für die globale Halbleiterindustrie gibt das Ausscheiden von Paul Hyland als Vorstandsvorsitzendem bekannt. Paul Hyland hat heute erklärt, das Unternehmen zum 28. Februar 2013 aus persönlichen Gründen in gegenseitigem Einvernehmen zu verlassen.
Der Aufsichtsrat hat heute Herrn Martin Goetzeler, einen international erfahrenen Topmanager und Industrieexperten, als Nachfolger bestellt. Er wird sein Amt zum 1. März 2013 antreten.

Herr Goetzeler verfügt über ausgiebige Erfahrung in AIXTRONs Zielmärkten und wird so die führende Position von AIXTRON in einer Phase des Marktwandels ausbauen.

Herr Hyland wird zusammen mit Herrn Goetzeler eine reibungslose Übergabe sicherstellen.

Der Vorstand

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Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der 'Safe Harbor'-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie 'können', 'werden', 'erwarten', 'rechnen mit', 'erwägen', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'fortdauern' und 'schätzen', Abwandlungen dieser Begriffe und ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Die zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die nachgenannten Faktoren ebenso wie die weiteren in den von AIXTRON bei der U. S. Securities and Exchange Commission eingereichten öffentlichen Berichten und Meldungen genannten gehören zu denjenigen Faktoren, die zur Folge haben können, dass die tatsächlichen und künftigen Ergebnisse und Trends wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen: Die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge; der Umfang der Marktnachfrage nach Chemical Vapor Deposition (CVD)-Technologie; der Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden; das Finanzmarktklima und die Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungen; die allgemeinen Marktbedingungen für Dünnfilmbeschichtungs-Anlagen und das makroökonomische Umfeld; Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen; Einschränkungen der Produktionskapazität; lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen; Schwierigkeiten im Produktionsprozess; Veränderungen beim Wachstum der Halbleiterindustrie; Verschärfung des Wettbewerbs; Wechselkursschwankungen; Verfügbarkeit öffentlicher Mittel; Zinsschwankungen bzw. verfügbare Zinskonditionen; Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte; schlechtere allgemeine wirtschaftliche Bedingungen als erwartet und sonstige Faktoren. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen haben Gültigkeit im Zeitpunkt dieser Mitteilung und AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, ausgenommen bei Bestehen einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung.
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