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DGAP-PVR News vom 04.03.2011

AIXTRON SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AIXTRON SE 

04.03.2011 12:38

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Baillie Gifford Overseas Limited, Edinburgh, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.03.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland, ISIN: DE000A0WMPJ6, WKN: A0WMPJ am 28.02.2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 3048976 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 3048976 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.


04.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  AIXTRON SE
              Kaiserstr. 98
              52134 Herzogenrath
              Deutschland
Internet:     www.aixtron.com
 
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