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DGAP-Ad-hoc News vom 15.08.2017

Air Berlin PLC: Air Berlin Finance B.V.

Air Berlin PLC / Schlagwort(e): Insolvenz

15.08.2017 / 15:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Air Berlin PLC und Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG haben Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt | Flugbetrieb wird fortgeführt | Die Bundesregierung unterstützt Air Berlin mit einem Übergangskredit

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)

Amsterdam, 15. August 2017 - Die Air Berlin Finance B.V. gibt bekannt, dass der Board of Directors der Air Berlin PLC nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass für die Air Berlin PLC keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht. Grund für diese Einschätzung ist, dass der Hauptaktionär Etihad Airways PJSC gegenüber der Air Berlin PLC erklärt hat, keine weitere finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Zugleich haben zwei auf Vorschlag von Etihad Airways PJSC bestellte Mitglieder des Board of Directors der Air Berlin PLC ihre Ämter niedergelegt.

Vor diesem Hintergrund hat der Board of Directors heute beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Darüber hinaus wurde beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG und die airberlin technik GmbH gestellt und wird für weitere untergeordnete Gesellschaften der Air Berlin Gruppe gestellt werden. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die NIKI Luftfahrt GmbH und die Leisure Cargo GmbH zu stellen.

Es werden Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Beteiligten zur Veräußerung von Betriebsteilen geführt.

Die Bundesregierung, die Lufthansa und weitere Beteiligte unterstützen die Air Berlin bei ihren Restrukturierungsbemühungen. Die Bundesregierung unterstützt Air Berlin mit einem Übergangskredit abgesichert durch eine Bundesbürgschaft, um den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten.

Der Flugbetrieb der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, der Luftfahrtgesellschaft Walter mbH, der NIKI Luftfahrt GmbH und der Belair Airlines AG wird weitergeführt.

Der Antrag der Air Berlin PLC auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird wahrscheinlich einen erheblichen nachteiligen Einfluss auf die Fähigkeit der Air Berlin Finance B.V haben, ihre Verpflichtungen unter den 6,00 % garantierten Wandelschuldverschreibungen fällig am 6. März 2019 (ISIN DE000A1HGM38) mit einem ausstehenden Nennbetrag von EUR 5,5 Mio., die in auf den Namen lautende Stammaktien der Air Berlin PLC wandelbar sind, und den 8,50 % garantierten Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A19DMC0) fällig am 6. März 2019 mit einem ausstehenden Nennbetrag von EUR 125 Mio., die in auf den Namen lautende Stammaktien der Air Berlin PLC wandelbar sind, zu erfüllen. Air Berlin Finance B.V. wird die Entwicklungen in Bezug auf die Air Berlin PLC weiter verfolgen und die Folgen der Ereignisse in Bezug auf die Air Berlin PLC weiter bewerten.

Mitteilende Person:
Michelle Johnson, Director
E-Mail: ir@airberlin.com

Air Berlin Finance B.V., De entree 99 - 197, 1101 HE Amsterdam, Niederlande; ISIN DE000A1HGM38 (Wandelanleihe 2013), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN DE000A19DMC0 (Wandelanleihe 2017), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse


15.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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