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DGAP-Ad-hoc News vom 22.03.2018

ADLER Real Estate AG: Öffentliches Erwerbsangebot für Aktien der Brack Capital Properties N.V. erfolgreich

ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
ADLER Real Estate AG: Öffentliches Erwerbsangebot für Aktien der Brack Capital Properties N.V. erfolgreich

22.03.2018 / 18:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung

 

ADLER Real Estate AG: Öffentliches Erwerbsangebot für Aktien der Brack Capital Properties N.V. erfolgreich

- ADLER Real Estate AG steht nach erfolgreichem öffentlichen Erwerbsangebot für 25,8 % vor Erwerb von insgesamt 70 % der Aktien der Brack Capital Properties N.V.

- Vollzugsbedingungen des Kaufvertrags mit der Redzone Empire Holding Limited über den Erwerb von 41,04 % der Anteile an der Brack Capital Properties N.V. erfüllt

- Weitere Aktien können während der weiteren Annahmefrist bis zum 26. März 2018 eingeliefert werden

Berlin, 22. März 2018 - Eine weit überwiegende Mehrheit der Aktien der Brack Capital Properties N.V. ("BCP") ist zum Ablauf der regulären Annahmefrist in das am 19. Februar 2018 von ADLER Real Estate AG ("ADLER") bekannt gemachte öffentliche Erwerbsangebot (Special Tender Offer oder "STO") eingeliefert worden. Damit ist die gesetzliche Mindestannahmeschwelle von 5% deutlich überschritten worden. Zudem hat die Mehrheit der sich zu dem Angebot äußernden Aktionäre der BCP dem STO zugestimmt. Das STO ist damit erfolgreich.

Da die Höchstzahl der unter dem STO maximal zu erwerbenden Aktien überschritten wurde, wird die ADLER einen entsprechenden pro-rata Anteil dieser Aktien im Gesamtvolumen der angestrebten ca. 25,8 % erwerben. Das Kaufpreisvolumen für den Erwerb der in das STO eingelieferten Aktien beträgt rund ILS 877 Mio. (nach dem gestrigen ILS/EUR Wechselkurs von Bloomberg entspricht dies ca. EUR 205 Mio.).

Mit dem erfolgreichen STO sind auch die wesentlichen Vollzugsbedingungen des am 16. Februar 2018 zwischen ADLER und der Redzone Empire Holding Limited ("Redzone") geschlossenen Vertrags über den Kauf von 41,04% der Anteile an BCP erfüllt. ADLER erwartet zudem, dass Mitglieder des Senior Managements der BCP ihr Recht ausüben werden, weitere - nicht im Rahmen des STO erworbene - Aktien an ADLER zu veräußern. Insgesamt wird ADLER danach einen Anteil von ca. 70% an der BCP erwerben.

BCP Aktionäre, die bislang ihre Aktien nicht in das STO eingeliefert haben, können das während der weiteren Annahmefrist, die am 26. März um 14:00 MESZ endet, zu unveränderten Angebotsbedingungen nachholen.

Die Freigabe der Transaktion durch das Bundeskartellamt liegt bereits vor. Die Abwicklung des STO für die während der ursprünglichen und der weiterverlängerten Annahmefrist angedienten Aktien sowie der Vollzug des Aktienkaufvertrags mit Redzone wird Anfang April 2018 erwartet.


Ihr Kontakt für Rückfragen:

Dr. Rolf-Dieter Grass
Leiter Unternehmenskommunikation
ADLER Real Estate AG
Telefon: +49 (30) 2000 914 29
r.grass@adler-ag.com



Wichtige Information

Diese Mitteilung der ADLER Real Estate AG ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der Brack Capital Properties N.V. (BCP). Die Bedingungen und weitere das Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen sind in der am 16. Februar 2018 veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten. Adler als Bieterin behält sich vor, in den Bedingungen und Bestimmungen des Erwerbsangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von BCP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. In Übereinstimmung mit israelischem Recht wird das Erwerbsangebot ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des israelischen Rechts, insbesondere des Israeli Companies Law, 1999 und der Israeli Securities Regulations (Tender Offers), 2000 ("Tender Offer Regulations") durchgeführt. Die Durchführung des Erwerbsangebots als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als Israel erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt.

Bekanntmachungen und sonstigen Veröffentlichungen von Informationen zu dem Erwerbsangebot werden ausschließlich in Israel nach den dortigen Übernahmereglungen vorgenommen, soweit diese nicht nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben erforderlich bzw. zulässig sind.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Adler oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Erwerbsangebots vor oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar BCP-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf BCP-Aktien, wie etwa Wandelschuldverschreibungen, gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach israelischem Recht erforderlich ist.

Diese Mitteilung kann Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen in Bezug auf die erwartete zukünftige Entwicklung von Adler oder BCP (zukunftsgerichtete Aussagen) enthalten, die verschiedene Annahmen wiedergeben betreffend z.B. Ergebnisse, die aus dem aktuellen Geschäft von Adler oder BCP oder von öffentlichen Quellen abgeleitet wurden, die keiner unabhängigen Prüfung oder eingehenden Beurteilung durch Adler unterzogen worden sind und sich später als nicht zutreffend herausstellen könnten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben aktuelle Erwartungen gestützt auf den aktuellen Businessplan und verschiedene weitere Annahmen wieder und beinhalten somit nicht unerhebliche Risiken und Unsicherheiten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher nicht als Garantie für zukünftige Performance oder Ergebnisse verstanden werden und stellen ferner keine zwangsläufig zutreffenden Indikatoren dafür dar, dass die erwarteten Ergebnisse auch erreicht werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Tag der Ausgabe dieser Ad-hoc Mitteilung an die Empfänger. Es obliegt den Empfängern dieser Ad-hoc Mitteilung, eigene genauere Beurteilungen über die Aussagekraft zukunftsgerichteter Aussagen und diesen zugrundeliegender Annahmen anzustellen.

 


22.03.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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