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DGAP-Ad-hoc News vom 29.06.2015

ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate AG sieht von Wandelanleiheemission ab

ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe
29.06.2015 21:53

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc Veröffentlichung gemäß § 15 WpHG

ADLER Real Estate AG sieht von Wandelanleiheemission ab
Hamburg, 29. Juni 2015. Die ADLER Real Estate AG, Frankfurt/M. (ISIN DE0005008007) hat heute den Wertpapierprospekt für die Zulassung der neuen Aktien aus der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. April 2015 beschlossenen Sachkapitalerhöhung, die den Aktionären der WESTGRUNG, die ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots eingereicht haben, gewährt werden sollen, zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) veröffentlicht.
Der Prospekt enthält auch ein Angebot von Wandelschuldverschreibungen an die Aktionäre der Gesellschaft unter Gewährung des Bezugsrechts. Aufgrund der Auswirkungen der aktuellen Situation in Griechenland auf die Kapitalmärkte, hat der Vorstand der ADLER, nach Konsultation mit den begleitenden Banken beschlossen, dass es im besten Interesse der Gesellschaft ist, wenn die Gesellschaft im aktuellen Marktumfeld keine Kapitalmarkttransaktion durchführt. Das im Prospekt beschriebene Bezugsangebot findet daher nicht statt.

Disclaimer:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der ADLER Real Estate AG findet nicht statt.

Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung ist nicht zur Verbreitung in oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder in anderen Rechtsordnungen bestimmt, in der ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Diese Mitteilung stellt kein öffentliches Angebot für Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar.

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