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DGAP-PVR News vom 03.09.2015

adidas AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

adidas AG 

03.09.2015 11:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
I.
Die BlackRock Financial Management, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 27.08.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,004% (das entspricht 10468378 Stimmrechten) betragen hat.

2,28% der Stimmrechte (das entspricht 4770070 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
0,01% der Stimmrechte (das entspricht 30788 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
3,02% der Stimmrechte (das entspricht 6313251 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden.


II.
Die BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am 27.08.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,004% (das entspricht 10468378 Stimmrechten) betragen hat.
2,28% der Stimmrechte (das entspricht 4770070 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
3,03% der Stimmrechte (das entspricht 6344039 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden.



03.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  adidas AG
              Adi-Dassler-Straße 1
              91074 Herzogenaurach
              Deutschland
Internet:     www.adidas-group.com
 
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