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DGAP-PVR News vom 10.09.2013

MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MAN SE 

10.09.2013 17:26

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich (die 'Mitteilende'), hat uns am 9. September 2013 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG in Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 12. August 2013 Folgendes mitgeteilt:

Am 10. August 2013 wurde die Louise Daxer-Piëch GmbH, Grünwald, auf die Mitteilende abgespalten, der damit erstmals Stimmrechte aus Aktien der Emittentin gemäß § 22 WpHG zuzurechnen waren. Der Erwerb von Stimmrechten aus Aktien der Emittentin erfolgte ausschließlich als Folge dieser Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund Zurechnung aus Aktien, die durch die Truck & Bus GmbH aufgrund von Abfindungsangeboten nach dem Aktiengesetz erworben werden, bleibt hiervon unberührt.
c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der genannten Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
München, den 10. September 2013
Der Vorstand



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