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MAN SE

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DGAP-PVR News vom 25.06.2012

MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MAN SE 

25.06.2012 15:41

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Porsche Automobilholding SE, Stuttgart, Deutschland hat uns am 22. Juni 2012 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG hinsichtlich der Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 6. Juni 2012 bezüglich des am gleichen Tag erfolgten Überschreitens der Schwelle von 75% der Stimmrechte an der MAN SE Folgendes mitgeteilt:

1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN SE dient nach Angaben der Volkswagen Aktiengesellschaft der Umsetzung strategischer Ziele. Die Erhöhung der Anzahl der von der Volkswagen Aktiengesellschaft gehaltenen Stimmrechte an der MAN SE führt zu einer Erhöhung der der Porsche Automobil Holding SE gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte an der MAN SE.
2. Die Porsche Automobil Holding SE beabsichtigt nicht, selbst innerhalb der nächsten 12 Monate Stimmrechte der MAN SE zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Nach Angaben der Volkswagen Aktiengesellschaft beabsichtigt diese, abhängig von den Marktverhältnissen weitere Stimmrechte an der MAN SE innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein weiterer Erwerb von Stimmrechten der MAN SE durch die Volkswagen Aktiengesellschaft würde zu einer Zurechnung dieser Stimmrechte zur Porsche Automobil Holding SE führen. 3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE obliegt dem jeweils zuständigen Organ der MAN SE, ohne dass die Porsche Automobil Holding SE, der die Stimmrechte an der MAN SE nur zugerechnet werden, hierauf direkten Einfluss hätte. Die Porsche Automobil Holding SE unterstützt jedoch das Bestreben der Volkswagen Aktiengesellschaft, unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten und im Rahmen des rechtlich Zulässigen ihre Interessen bei der Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE geltend machen zu wollen. 4. Die Porsche Automobil Holding SE unterstützt die von der Volkswagen Aktiengesellschaft angestrebte verstärkte Zusammenarbeit der Konzernunternehmen der Volkswagen Aktiengesellschaft im Bereich der Nutzfahrzeuge und die Absicht der Volkswagen Aktiengesellschaft, sich alle Optionen für die weitere Gestaltung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns einschließlich des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der MAN SE offen zu halten. Soweit damit wesentliche Änderungen der Kapitalstruktur der MAN SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, verbunden wären, würde die Porsche Automobil Holding SE diese Änderungen unterstützen.
5. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN SE führt zu einer Zurechnung der von der Volkswagen Aktiengesellschaft erworbenen Stimmrechte an der MAN SE zur Porsche Automobil Holding SE gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel der Porsche Automobil Holding SE wurden zur Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten an der MAN SE nicht aufgewendet.

München, 25.06.2012
Der Vorstand



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