MAN AG: Vergleich zwischen MAN und Freightliner im ERF-Fall MAN AG / Vergleich Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Vergleich zwischen MAN und Freightliner im ERF-Fall In den Rechtsstreitigkeiten mit der Freightliner Gruppe in USA/Kanada um Schadensersatz im Zusammenhang mit Bilanzfälschungen bei dem von MAN übernommenen britischen Lkw-Hersteller ERF hat MAN mit Freightliner jetzt einen Vergleich geschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass Freightliner in den nächsten Tagen eine Entschädigung von 250 Mio Pfund Sterling (370 Mio EUR) an MAN leistet. MAN hatte im Jahr 2000 ERF von der kanadischen Firma Western Star erworben. Western Star wurde kurz danach von Freightliner übernommen. Nach dem ERF-Erwerb stellte sich heraus, dass die Bilanzen von ERF schwerwiegend manipuliert waren und das Unternehmen nicht werthaltig war. 2002 erhob MAN eine Klage auf Schadensersatz von rund 300 Mio Pfund Sterling gegen Freightliner als Rechtsnachfolger von Western Star. In den bisherigen Prozessen in England und in den USA war MAN erfolgreich. Allerdings standen noch aufwändige Verfahren vor weiteren Instanzen in England und den USA bevor, die mit dem Vergleich vermieden werden können. MAN Aktiengesellschaft Der Vorstand DGAP 27.05.2007 Sprache: Deutsch Emittent: MAN AG Landsberger Str. 110 80339 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 360 98-334 Fax: +49 (0)89 360 98-556 E-mail: investor.relations@man.eu www: www.man.eu ISIN: DE0005937007 WKN: 593700 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Frankfurt (Prime Standard), Düsseldorf, München, Hamburg; Geregelter Markt in Hannover, Stuttgart; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service |