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Henkel AG & Co. KGaA

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DGAP-CMS News vom 12.04.2021

Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Henkel AG & Co. KGaA / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 // Erwerb eigener Aktien im Rahmen des LTI Plan 2020+/Schlussmeldung
12.04.2021 / 12:31
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Henkel AG & Co. KGaA
Düsseldorf

WKN: 604840 / ISIN: DE0006048408
WKN: 604843 / ISIN: DE0006048432

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien im Rahmen des LTI Plan 2020+/Schlussmeldung

Die Henkel AG & Co. KGaA hat den nach Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 6. April 2021 am 7. April 2021 begonnenen Erwerb eigener Aktien am 12. April 2021 abgeschlossen.

Es wurden insgesamt Stück 246.189 Vorzugsaktien (ISIN DE0006048432) im Rahmen des Aktienrückkaufs der Henkel AG & Co. KGaA erworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Vorzugsaktie betrug durchschnittlich 97,7541 EUR; insgesamt wurden eigene Vorzugsaktien zu einem Gesamtpreis von 24.065.986,72 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Der Erwerb der Vorzugsaktien dient ausschließlich dem Zweck der Zuteilung von Vorzugsaktien an die gemäß den jeweiligen Bedingungen des LTI Plan 2020+ für die betreffenden Cycle teilnahmeberechtigten Führungskräfte der Henkel AG & Co. KGaA bzw. Führungskräften von mit der Henkel AG & Co. KGaA verbundenen Unternehmen und damit der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus einem Belegschaftsaktienprogramm oder anderen Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter oder Angehörige der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane (Rückerwerb i.S.v. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG, Art. 5 Abs. 2 lit. c) Verordnung (EU) Nr. 596/2014).

Der Erwerb der Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA erfolgte durch eine von der Henkel AG & Co. KGaA beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).

Im Zeitraum vom 7. April 2021 bis zum 12. April 2021 wurden jeweils Aktien wie folgt erworben, wobei der gewichtete Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten und kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen angegeben wird:

Rückkauftag
(TTMMJJJJ)
Gesamtzahl erworbener Aktien in Stück Gewichteter Durchschnittskurs (EUR) Aggregiertes Volumen (EUR)
07.04.2021 85.000 96,8339 8.230.879,36
08.04.2021 80.000 98,0309 7.842.473,64
09.04.2021 81.180 98,4447 7.991.740,92
12.04.2021 9 99,2000 892,80
TOTAL 246.189 97,7541 24.065.986,72
 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Henkel AG & Co. KGaA unter www.henkel.de/ir bzw. www.henkel.com/ir veröffentlicht.

Düsseldorf, 12. April 2021

Henkel AG & Co. KGaA

Der Vorstand



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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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