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DGAP-Ad-hoc News vom 22.04.2015

Deutsche Bank AG: Aufwand für Rechtsstreitigkeiten rund 1,5 Milliarden Euro im 1. Quartal 2015

Deutsche Bank AG / Schlagwort(e): Rechtssache
22.04.2015 18:45

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Frankfurt am Main, 22. April 2015 - Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat heute mitgeteilt, dass sie erwartet, für das erste Quartal 2015 einen Aufwand für Rechtsstreitigkeiten von rund 1,5 Mrd Euro zu verbuchen. Diese Kosten für Rechtsstreitigkeiten sind größtenteils steuerlich nicht abzugsfähig. Trotz dieser Kosten wird die Deutsche Bank im ersten Quartal einen Gewinn ausweisen und Erträge auf annäherndem Rekordniveau verzeichnen.

Die Deutsche Bank wird weitere Details im Rahmen der Veröffentlichung der nicht testierten Ergebnisse für das erste Quartal 2015 berichten.

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