Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG i.V.m. § 40 Abs. 1 WpHG
Die Paladin Asset Management Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital und Teilgesellschaftsvermögen, Hannover, hat uns am 30. Mai 2024 folgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 WpHG zukommen lassen:
„Wir nehmen Bezug auf unsere Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33 ff. WpHG, mit der wir Ihnen am 21. Mai 2024 mitgeteilt haben, dass unser Stimmrechtsanteil von 10,50 % (3.680.472 Stimmrechte) an Ihrer Gesellschaft die Schwelle von 10 % überschritten hat.
Gemäß § 43 Absatz 1 WpHG teilen wir Ihnen folgendes mit:
- Die Investition hinsichtlich des Erwerbs der Stimmrechte an der Mr. Spex SE dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
- Die Erlangung weiterer Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate ist nicht ausgeschlossen.
- Wir streben derzeit nicht an, Einfluss auf die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Mr. Spex SE zu nehmen.
- Wir streben keine Änderung der Kapitalstruktur der Mr. Spex SE an, insbesondere nicht in Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung.
- Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte durch die Paladin Asset Management Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital und Teilgesellschaftsvermögen sowie durch Abschluss eines Poolvertrages.“
03.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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