Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Erwerb eigener Aktien - 17. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 01. März 2021 bis einschließlich 07. März 2021 wurden insgesamt Stück 590.587 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Energy AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 9. September 2020 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 28. September 2020 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs |
01.03.2021 |
93.100 |
31,9204 |
02.03.2021 |
95.127 |
31,3993 |
03.03.2021 |
97.140 |
30,8669 |
04.03.2021 |
151.110 |
29,5583 |
05.03.2021 |
154.110 |
29,1751 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Energy AG veröffentlicht (www.siemens-energy.com/aktienrueckkauf).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 28. September 2020 bis einschließlich 07. März 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 15.969.063 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Energy AG erfolgt durch ein von der Siemens Energy AG beauftragtes Institut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
München, 08. März 2021
Siemens Energy AG
Der Vorstand