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Siemens Energy AG

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DGAP-CMS News vom 01.03.2021

Siemens Energy AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Energy AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) - Erwerb eigener Aktien - 16. Zwischenmeldung
01.03.2021 / 14:23
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

Erwerb eigener Aktien - 16. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 22. Februar 2021 bis einschließlich 28. Februar 2021 wurden insgesamt Stück 565.485 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Energy AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 9. September 2020 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 28. September 2020 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs
22.02.2021 94.920 31,5949
23.02.2021 97.775 30,3047
24.02.2021 113.170 30,9194
25.02.2021 113.027 30,8632
26.02.2021 146.593 30,6966
 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Energy AG veröffentlicht (www.siemens-energy.com/aktienrueckkauf).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 28. September 2020 bis einschließlich 28. Februar 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 15.378.476 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Energy AG erfolgt durch ein von der Siemens Energy AG beauftragtes Institut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

München, 01. März 2021

Siemens Energy AG

Der Vorstand



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