Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Erwerb eigener Aktien - 1. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 28. September 2020 bis einschließlich 4. Oktober 2020 wurden insgesamt Stück 9.396.316 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Energy AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 9. September 2020 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 28. September 2020 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs |
28.09.2020 |
7.562.720 |
21,4175 |
29.09.2020 |
1.679.940 |
22,6350 |
30.09.2020 |
- |
- |
01.10.2020 |
64.896 |
23,1126 |
02.10.2020 |
88.760 |
22,4252 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Energy AG veröffentlicht (www.siemens-energy.com/aktienrueckkauf).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 28. September 2020 bis einschließlich 4. Oktober 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 9.396.316 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Energy AG erfolgt durch ein von der Siemens Energy AG beauftragtes Institut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
München, 5. Oktober 2020
Siemens Energy AG
Der Vorstand