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DGAP-Ad-hoc News vom 24.02.2022

New Work SE: Vorstand der New Work SE schlägt neben Erhöhung der Dividende die Zahlung einer Sonderdividende vor

New Work SE / Schlagwort(e): Dividende
New Work SE: Vorstand der New Work SE schlägt neben Erhöhung der Dividende die Zahlung einer Sonderdividende vor

24.02.2022 / 08:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Hamburg, 24. Februar 2022 - Der Gesamtvorstand der Hamburger New Work SE (ISIN DE000NWRK013) hat heute auf Basis der vorläufigen, nicht testierten Ergebnisse des Geschäftsjahrs 2021 beschlossen, dem Aufsichtsrat die Anhebung der Regeldividende um 8 Prozent von 2,59 EUR je Aktie auf 2,80 EUR je Aktie vorzuschlagen. Darüber hinaus hat der Vorstand beschlossen, dem Gremium die Ausschüttung einer zusätzlichen Sonderdividende in Höhe von 3,56 EUR je Aktie vorzuschlagen. Der Bestand an liquiden Eigenmitteln von 116,6 Mio. EUR zum Jahresende 2021 sowie das cash-generative Geschäftsmodell von New Work ermöglichen der Gesellschaft die Auszahlung einer Sonderdividende, ohne die weiter auf Wachstum ausgerichtete Geschäftsstrategie des Unternehmens zu verändern.

Der Gewinnverwendungsvorschlag soll nach Feststellung des testierten Jahresabschlusses der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns vorgelegt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats in seiner Bilanzsitzung am 24. März 2022 sowie der Aktionäre im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 2022 beträgt damit die Gesamtausschüttung an die Aktionäre etwa 35,7 Mio. EUR.
 

24.02.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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