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DGAP-News News vom 23.02.2022

artec technologies AG: Emission der Krypto-Unternehmenswandelanleihe hat begonnen

DGAP-News: artec technologies AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Kapitalmaßnahme
23.02.2022 / 09:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN UND SÜDAFRIKA.

artec technologies AG: Emission der Krypto-Unternehmenswandelanleihe hat begonnen

WERBUNG

- Bezugsfrist für bestehende Aktionäre bis zum 8. März 2022

- Anschließend kann das elektronische Wertpapier auf der Krypto-Handelsplattform tradias.de erworben werden

- Emissionsbegleitung durch das Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG

- Cloudbasierte Software und Systemlösung zur Kriminalitätsbekämpfung und Terrorabwehr von artec mit erheblichen Wachstumschancen

Diepholz/Bremen, 23. Februar 2022: Die Emission der Krypto-Unternehmenswandelanleihe der artec technologies AG (ISIN DE0005209589) mit einem Volumen von 1.999.984,00 Euro hat begonnen. Zunächst haben die bestehenden Aktionäre des Spezialisten für hochmoderne Software- und Systemlösungen für die Bereiche behördliche & industrielle Videosicherheit und Media & Broadcast vom 23. Februar 2022 bis zum 8. März 2022 die Möglichkeit, das elektronische Wertpapier mittels Bezugsrecht zu erwerben. Das entsprechende Bezugsangebot wurde im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft (artec.de) veröffentlicht. Als Emissionsbegleiter wurde das Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, einer der führenden Spezialisten an der Frankfurter Wertpapierbörse, mandatiert. Registerführer im Sinne des eWpG ist die Cashlink Technologies GmbH Frankfurt.

artec-Vorstand Thomas Hoffmann: "Unsere cloudbasierte Software und Systemlösung zur Kriminalitätsbekämpfung und Terrorabwehr hat sich bei Sicherheitsbehörden (BOS) in der Praxis bewährt. In den kommenden Jahren sehen wir in diesem Bereich erhebliche Wachstumschancen in Deutschland und dem europäischen Ausland. Die dafür notwendige Finanzierung wollen wir mit dem Krypto-Wertpapier weiter diversifizieren. Die Emission passt auch zur technologischen Weiterentwicklung von artec, da die Verschlüsselung von Videoaufnahmen in der Blockchain Teil unserer Forschungs- und Entwicklung-Arbeit ist. Beispielsweise sollen im Rahmen der Überwachung und Observierung aufgenommene Videoclips und Snapshots fälschungssicher gespeichert
werden."

Öffentliche Platzierung von Krypto-Unternehmenswandelanleihe ab dem 11. März
Institutionelle und private Anleger erhalten ab dem 11.03.2022 die Möglichkeit, nicht im Rahmen des Bezugsangebotes bezogene Schuldverschreibungen der Krypto-Unternehmenswandelanleihe der artec technologies AG zu erwerben. Weitere Informationen dazu sowie ein direkter Link zum Bezug werden auf der Webseite der artec unter https://ewp.artec.de veröffentlicht.

Krypto-Unternehmenswandelanleihe im Detail
Die Krypto-Pflichtwandelanleihe wird von artec als elektronisches Wertpapier nach dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) begeben. Die Emission erfolgt prospektfrei mit einem Basisinformationsblatt gemäß §§ 3 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 4 WpPG ("BIB"). Das BIB steht auf www.artec.de zum Download zur Verfügung. Die Laufzeit des Wertpapiers beträgt 3 Jahre. Der Zinssatz beträgt 3 % p.a. Der Nennbetrag je Schuldverschreibung beträgt 28 Euro. Anleihegläubiger haben während des in den Anleihebedingungen genannten Ausübungszeitraums ein Wandlungsrecht in Aktien der Gesellschaft. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Pflichtwandlung der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Krypto-Unternehmenswandelanleihen in Aktien der Gesellschaft. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt 2,80 Euro - vorbehaltlich einer Anpassung gemäß den Anleihebedingungen. Im Rahmen des Bezugsangebotes nicht bezogene Krypto-Unternehmenswandelanleihen sollen Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls prospektfrei auf Basis des BIB sowie im Wege einer Privatplatzierung in der Europäischen Union angeboten werden. Ein Angebot erfolgt insbesondere in keinerlei Weise in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder sonstigen Ländern, in denen ein solches Angebot unzulässig wäre.

Rechtlich begleitet wird die Emission von Rechtsanwalt Christopher Görtz aus dem Kölner Büro der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Über die artec technologies AG
Die börsennotierte artec technologies AG (WKN 520958) aus Diepholz (Deutschland) entwickelt und produziert innovative Software- und Systemlösungen für die Übertragung, Aufzeichnung und Auswertung von Video-, Audio- und Metadaten in Netzwerken und Internet. artec bietet seinen Kunden einen Komplettservice (Projektierung, Inbetriebnahme, Service & Support) sowohl für die Standardprodukte als auch die Sonderentwicklungen und Cloud-Dienste an. Kunden sind nationale und internationale Broadcastunternehmen, Medienhäuser, Sicherheitsbehörden und Industrieunternehmen.

>> www.artec.de
>> www.xentaurix.com

Kontakt Presse und Investor Relations:
artec technologies AG
Fabian Lorenz
E-Mail:
investor.relations@artec.de
Tel.: +49 5441 599516



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