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Veganz Group AG

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DGAP-News News vom 03.11.2021

Veganz legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR 87,00 je Aktie fest

DGAP-News: Veganz Group AG / Schlagwort(e): Börsengang
03.11.2021 / 18:50
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Veganz legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR 87,00 je Aktie fest

- Endgültiger Angebotspreis auf EUR 87,00 je Aktie festgelegt, daraus ergibt sich ein Gesamtvolumen des Börsengangs von rund EUR 47,6 Mio.

- Bruttoemissionserlöse für Veganz belaufen sich auf rund EUR 33,8 Mio.

- Nettoemissionserlöse sollen primär für den Aufbau des neuen Produktionsstandortes in der Nähe von Berlin sowie Investitionen in das weitere organische und anorganische Wachstum, z.B. für Forschung und Entwicklung, Ausbau des Außendienstes, Marketing und die weitere Expansion in ausgewählte europäische Länder verwendet werden.

- Erster Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Scale) voraussichtlich am oder um den 10. November 2021

Berlin, 3. November 2021 - Die Veganz Group AG ("Gesellschaft" oder "Veganz") (International Securities Identification Number (ISIN) DE000A3E5ED / Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A3E5ED / Börsenkürzel VEZ), das Berliner Unternehmen für rein pflanzliche/vegane Lebensmittel mit Deutschlands innovativster Lebensmittelmarke 2021[1], hat den endgültigen Angebotspreis für seinen Börsengang ("Börsengang") auf EUR 87,00 je Aktie festgelegt.

Alle angebotenen 547.120 auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft ("Aktien") wurden im Rahmen des Börsengangs bei Investoren platziert, davon 388.733 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung, 87.024 bestehende Aktien aus dem Bestand der veräußernden Aktionäre sowie 71.363 bestehende Aktien aus dem Bestand der verleihenden Aktionäre im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilung. Das Gesamtvolumen des Börsengangs beläuft sich daher auf rund EUR 47,6 Mio. und impliziert eine Marktkapitalisierung der Gesellschaft von rund EUR 106,4 Mio., jeweils basierend auf dem endgültigen Angebotspreis von EUR 87,00 je Aktie. Nach Abschluss des Börsengangs wird der erwartete Streubesitz bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option rund 67 % betragen.

Veganz erwartet Bruttoemissionserlöse aus dem Verkauf der neuen Aktien im Rahmen des Börsengangs in Höhe von rund EUR 33,8 Mio. Veganz beabsichtigt, die Nettoemissionserlöse primär für den Aufbau des neuen Produktionsstandortes in der Nähe von Berlin sowie Investitionen in das weitere organische und anorganische Wachstum zu verwenden, z.B. für Forschung und Entwicklung, den Ausbau des Außendienstes, Marketing und die weitere Expansion in ausgewählte europäische Länder.

"Wir sind stolz, dass wir den ersten 'veganen Börsengang' in Deutschland realisiert haben. Die gute Resonanz und hohe Nachfrage der Investoren spiegeln die Attraktivität unseres Geschäftsmodells wider und unterstreichen das Vertrauen in unsere Fähigkeit, das Zukunftspotenzial des veganen Wachstumsmarktes erschließen zu können. Als Pionier der veganen Lebensmittelindustrie mit Deutschlands innovativster Lebensmittelmarke im Jahr 2021 und als Europas einziger Multi-Category-Anbieter von rein pflanzlichen Lebensmitteln[2] sind wir sehr zuversichtlich, unsere Wachstumspläne umzusetzen und das Marktpotenzial voll auszuschöpfen", reflektiert Jan Bredack, Gründer und CEO von Veganz.

Der erste Handelstag der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse (Scale-Segment) wird voraussichtlich am oder um den 10. November 2021 sein. Die buchmäßige Lieferung der im Rahmen des Börsengangs platzierten Aktien gegen Zahlung des endgültigen Angebotspreises wird voraussichtlich am oder um den 10. November 2021 erfolgen.

Die Gesellschaft und wesentliche Altaktionäre (mit einer Beteiligung von 2.000 oder mehr Aktien vor dem Börsengang) haben sich zu einer Sperrfrist (Lock-Up) von zwölf (12) Monaten verpflichtet. Jan Bredack, Vorstandsvorsitzender (CEO) von Veganz, der vor dem Börsengang 26,3 % der Aktien hielt[3], stimmte einer Sperrfrist (Lock-Up) von 36 Monaten zu, was sein starkes Engagement und seine Überzeugung einer positiven Unternehmensentwicklung unterstreicht.

M.M.Warburg & CO agiert als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner und die Quirin Privatbank als Co-Lead Manager. Die Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB fungiert als Transaction Counsel und ACXIT Capital Partners als IPO-Berater.

Kontakt:

cometis AG
Claudius Krause
Telefon: 0611 205855 28
Mail: investorrelations@veganz.de
 
 

Über Veganz:
Veganz - Good for you, better for everyone - ist die Marke für pflanzenbasierte Lebensmittel. Gegründet 2011 in Berlin, wurde Veganz als die europäische vegane Supermarktkette bekannt. Mit einer bunten und lebensbejahenden Unternehmensphilosophie gelang es Veganz, die vegane Nische aufzubrechen und den pflanzlichen Ernährungstrend auf dem Markt zu etablieren. Das aktuelle Produktportfolio umfasst rund 120 Produkte (101 aktive Produkte per 30. September 2021) in 17 Kategorien und ist in mehr als der Hälfte aller europäischen Länder und weltweit in 22.264 Verkaufsstellen (POS) per 30. Juni 2021 erhältlich, ohne die drei Veganz-eigenen Filialen in Berlin, Deutschland. Darüber hinaus wird das Veganz-Produktportfolio kontinuierlich um hochwertige, innovative Artikel erweitert und die nachhaltige Wertschöpfungskette stetig verbessert. Für dieses Engagement wurde Veganz in einem exklusiven Handelsblatt-Ranking 2021 als einziges deutsches Unternehmen unter die Top 3 der innovativen Marken und zur innovativsten Lebensmittelmarke Deutschlands gewählt.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, jedes Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of Columbia, "Vereinigte Staaten"), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Veröffentlichung, Verteilung oder Freigabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder freigegeben werden. Diese Mitteilung enthält kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und stellt auch keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft ("Wertpapiere") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Aktien oder sonstigen Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot von Aktien oder anderen Wertpapieren in den Vereinigten Staaten stattfinden. Die Aktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung registriert. Die Aktien dürfen weder in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan noch an Staatsangehörige, Einwohner oder Bürger der Vereinigten Staaten, Australiens, Kanadas oder Japans oder auf deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden.

Diese Mitteilung ist kein Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils geltenden Fassung ("Prospektverordnung") und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die im Rahmen des Börsengangs angebotenen Aktien wurden bereits im Rahmen des Börsengangs verkauft.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, im Falle des Vereinigten Königreichs, da diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist. Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung ("Order") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Companies, nicht eingetragene Vereinigungen usw.) fallen, oder (iii) Personen sind, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", oder "Ziel" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine zukunftsgerichtete Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien und Quirin Privatbank AG (zusammen "Konsortialbanken") noch deren jeweilige verbundene Unternehmen, zukunftsgerichtete Aussagen oder andere Informationen aus dieser Mitteilung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft, die veräußernden Aktionäre und die verleihenden Aktionäre und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit dem Börsengang. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf den Börsengang ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer die Gesellschaft, die veräußernden Aktionäre und die verleihenden Aktionäre die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewahrten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf den Börsengang, den Inhalt dieser Mitteilung oder sonstige in dieser Mitteilung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit dem Börsengang übernehmen die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Börsengangs angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit dem Börsengang oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien oder andere Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Die Konsortialbanken und deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Mitteilung) oder sonstiger Informationen, die sich auf die Gesellschaft beziehen, unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.

Im Zusammenhang mit dem Börsengang ist die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager ("Stabilisierungsmanager") tätig und kann als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052) der Kommission vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien während des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag beginnt, an dem die Aktien den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, was voraussichtlich am oder um den 10. November 2021 sein wird, und spätestens 30 Kalendertage danach endet ("Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Marktpreis führen, als er sich sonst einstellen würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher muss die Stabilisierung nicht zwangsläufig eintreten, und sie kann jederzeit beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden Handelsplätzen durchgeführt werden: Frankfurter Wertpapierbörse; XETRA.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen wurden Investoren zusätzliche bestehende Aktien in Höhe von bis zu 15 % der im Rahmen des Börsengangs verkauften neuen Aktien und bestehenden Aktien zugeteilt ("Mehrzuteilungsaktien"). Bestimmte verleihende Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager, der auf Rechnung der Konsortialbanken handelt, eine Option zum Erwerb von bis zu 71.363 bestehenden Aktien zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eingeräumt ("Greenshoe-Option"). Soweit im Rahmen des Börsengangs Mehrzuteilungsaktien an Investoren zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager, handelnd auf Rechnung der Konsortialbanken, berechtigt, diese Option während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn diese Ausübung auf einen Verkauf von Aktien durch den Stabilisierungsmanager folgt, die dieser zuvor im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworben hatte (sog. "Refreshing the shoe").

[1] Laut einer Umfrage vom Marktforschungsinstitut YouGov im Auftrag vom Handelsblatt.

[2] Einschätzung des Unternehmens.

[3] Über die Bredack Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.



03.11.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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