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DGAP-Ad-hoc News vom 13.10.2021

EASY SOFTWARE AG: Rechtskraft der Entscheidung im Schadensersatzverfahren 'ScanOptic'

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EASY SOFTWARE AG: Rechtskraft der Entscheidung im Schadensersatzverfahren 'ScanOptic'

13.10.2021 / 20:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR - Rechtskraft der Entscheidung im Schadensersatzverfahren "ScanOptic"
 
Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Manfred A. Wagner gegen das Urteil des OLG Düsseldorf vom 13. November 2020 zurückgewiesen. Der Rechtsstreit über die Schadensersatzforderung der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred A. Wagner in Höhe von rund EUR 3 Mio. (inklusive Zinsen) ist damit rechtskräftig zugunsten der EASY SOFTWARE AG abgeschlossen.


EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand




Kontakt:
Oliver Krautscheid

13.10.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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