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DGAP-PVR News vom 03.03.2021

Leoni AG: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 1,2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Leoni AG
03.03.2021 / 17:59
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Mitteilung nach § 43 Abs. 1  WpHG

Am 3. März 2021 hat uns Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer folgendes mitgeteilt:

Aufgrund der am 8. Februar 2021 erfolgten Überschreitung der Schwelle von 10% der Stimmrechte aus Aktien an der LEONI AG teile ich für die weiteren unter Ziffer 8 der Stimmrechtsmitteilung vom 9. Februar 2021 genannten Tochterunternehmen, d. h. für die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG, gemäß § 43 Abs.1 WpHG folgendes mit:

1. Die Investition dient vorrangig der Umsetzung strategischer Ziele, wobei der Verkauf von Aktien, auch zur Erzielung von Handelsgewinnen, nicht ausgeschlossen wird.

2. Abhängig vom Börsenkurs und der allgemeinen Performance der Gesellschaft wird innerhalb der nächsten zwölf Monate beabsichtigt, gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder in sonstiger Weise zu erlangen.

3. Es ist beabsichtigt, dass das Mitglied des Vorstands der Pierer Industrie AG, Herr Klaus Rinnerberger, einen Sitz im Aufsichtsrat der LEONI AG erhält. Zudem ist beabsichtigt, Meinungen, Überlegungen und Empfehlungen an die Gesellschaft zu richten und damit möglicherweise Einfluss auf die Ernennung oder Abberufung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft zu nehmen.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis Eigen- und Fremdfinanzierung oder der Dividendenpolitik, wird derzeit nicht beabsichtigt.

5. Der Erwerb der Stimmrechte wurde aus Eigenmitteln finanziert.
 


03.03.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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