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CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

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DGAP-CMS News vom 25.02.2021

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Bekanntmachung entsprechend Art. 5. Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 3 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
25.02.2021 / 21:08
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Beginn des Aktienrückkaufprogramms

Koblenz, 25. Februar 2021 - Mit dem von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die "Gesellschaft") in der Ad-hoc Mitteilung vom 25. Februar 2021 angekündigten Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 26. Februar 2021 begonnen. Die Gesellschaft macht damit von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch, um bis zu maximal 500.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 0,93 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu EUR 40.000.000,00 zurück zu erwerben (das "Aktienrückkaufprogramm").

Das Aktienrückkaufprogramm wird von einem Kreditinstitut durchgeführt. Dabei erwirbt das Kreditinstitut die Aktien über die Börse und trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig von der Gesellschaft nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Ferner darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerbstag um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Die auf diesem Weg erworbenen eigenen Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA sollen für nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 zulässige Zwecke verwendet werden, insbesondere zur Bedienung der laufenden Aktienoptionsprogramme der Gesellschaft sowie zur Verwendung als Akquisitionswährung.

Der Rückkauf über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 26. Februar 2021, 00:00 Uhr (MEZ), und endet mit Ablauf des 30. April 2021 24:00 (MESZ). Sofern Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA während eines geschlossenen Zeitraums im Sinne von Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 oder während eines Zeitraums zurückgekauft werden sollen, in dem die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 aufzuschieben, hat die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ein Kreditinstitut mit der Abwicklung solcher Rückkäufe beauftragt, welches seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unter Beachtung der vertraglichen Verpflichtungen unabhängig und unbeeinflusst von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA trifft. Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Das Aktienrückkaufprogramm wird entsprechend der Safe Harbour Regelung nach Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA vom 15. Mai 2019 durchgeführt. Das von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA mit dem Erwerb von Aktien der Gesellschaft beauftragte Kreditinstitut, wurde von der Gesellschaft auch entsprechend verpflichtet.

Die Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.cgm.com) veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Ende

Haftungsausschluss:

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Information des Managements der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind. Weder CompuGroup Medical SE & Co. KGaA noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. CompuGroup Medical SE & Co. KGaA übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

Koblenz, den 25. Februar 2021

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin



25.02.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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