Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR), und Art. 2 Abs. 3 Delegierte VO (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung, zugleich 10. Zwischenmeldung
Siemens Healthineers schließt Aktienrückkauf ab
Im Zeitraum vom 01. Februar 2021 bis 05. Februar 2021 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt Stück 329.050 Aktien der Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 03. Oktober 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 07. Oktober 2020 mitgeteilt und am 05. Februar 2021 beendet wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs |
01.02.2021 |
60.000 |
47,0977 |
02.02.2021 |
68.000 |
47,3931 |
03.02.2021 |
69.000 |
48,2873 |
04.02.2021 |
70.000 |
48,8752 |
05.02.2021 |
62.050 |
49,4960 |
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations).
Damit wurde der Aktienrückkauf am 05. Februar 2021 abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 07. Oktober 2020 bis 05. Februar 2021 (jeweils einschließlich) erworbenen eigenen Aktien beläuft sich auf Stück 4.067.889 Aktien. Dies entspricht 0,38% des Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 39,1359; insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 159.200.346,25 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgte durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
München, 08. Februar 2021
Siemens Healthineers AG
Der Vorstand