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DGAP-Ad-hoc News vom 16.11.2020

AUDI AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

AUDI AG / Schlagwort(e): Delisting
AUDI AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

16.11.2020 / 18:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ingolstadt, 16. November 2020 - Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der AUDI AG vom 31. Juli 2020 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUDI AG auf die Volkswagen AG als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Volkswagen AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1.551,53 je auf den Inhaber lautende Audi-Stückaktie wurde heute in das Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AUDI AG auf die Volkswagen AG übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der AUDI AG wird in Kürze eingestellt.

Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung werden zeitnah gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht.

AUDI AG
Der Vorstand


Kontakt:
robert.schwarzl@audi.de

16.11.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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