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DGAP-Ad-hoc News vom 16.03.2020

VAPIANO SE: Signifikanter Umsatz- und Ergebnisrückgang durch COVID-19 Krise, zusätzlicher temporärer Liquiditätsbedarf, Verlust der Hälfte des Grundkapitals erwartet

VAPIANO SE / Schlagwort(e): Sonstiges
VAPIANO SE: Signifikanter Umsatz- und Ergebnisrückgang durch COVID-19 Krise, zusätzlicher temporärer Liquiditätsbedarf, Verlust der Hälfte des Grundkapitals erwartet

16.03.2020 / 19:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Vapiano SE: Signifikanter Umsatz- und Ergebnisrückgang durch COVID-19 Krise, zusätzlicher temporärer Liquiditätsbedarf, Verlust der Hälfte des Grundkapitals erwartet

Köln, 16. März 2020 - Die Vapiano SE (ISIN: DE000A0WMNK9, "Vapiano" oder "das Unternehmen") verzeichnet durch die aktuelle COVID-19 Krise, die alle Kernmärkte von Vapiano betrifft, einen signifikanten Umsatzrückgang in Höhe von rund 20 Prozent (Q1 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Weiterhin wurden nahezu alle Restaurants in Österreich, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich und den USA auf Anordnung der zuständigen Behörden bis auf weiteres geschlossen. Das Unternehmen erwartet gleichartige Anordnungen auch von deutschen Behörden in Bezug auf viele Restaurants in Deutschland. In Folge erwartet das Unternehmen einen signifikanten Rückgang des bereinigten EBITDA sowie des Konzerngesamtergebnisses im ersten und zweiten Quartal 2020 gegenüber dem Niveau des jeweiligen Vorjahreszeitraums.

Darüber hinaus führt die COVID-19 Krise zu einem zusätzlichen kurzfristigen Liquiditätsbedarf von mindestens 13,6 Mio. Euro. Dieser Liquiditätsbedarf entsteht aufgrund der COVID-19 Krise zusätzlich zu dem bereits identifizierten Liquiditätsbedarf von rund 10,7 Mio. Euro (siehe sogleich). Dieser zusätzliche Betrag berücksichtigt noch nicht die Auswirkungen der Schließungen von Restaurants in Frankreich sowie weiterer Schließungen, die seit dem 15. März 2020 verkündet wurden. Es wird daher ein weiterer Anstieg des Liquiditätsbedarfs erwartet.

Während Vapiano bereits gegensteuernde Maßnahmen ergriffen hat, ist das Unternehmen für die Bewältigung des Liquiditätsbedarfs auf die von verschiedenen Regierungen in Europa angekündigten finanziellen Unterstützungsprogramme im Rahmen der COVID-19 Krise angewiesen. Vapiano beabsichtigt daher, diese finanziellen Unterstützungen zu beantragen, in Deutschland zum Beispiel über die KfW. Darüber hinaus wird Vapiano Kurzarbeit sowie die Stundung von Steuerzahlungen beantragen.

Bereits vor der COVID-19 Krise und ihren Auswirkungen hat sich Vapiano mit den wesentlichen Aktionären und den finanzierenden Banken auf Kernpunkte einer neuen und umfassenden Finanzierungslösung in Höhe von rund 10,7 Mio. Euro zur Deckung des zu der Zeit identifizierten Liquiditätsbedarfs zur weiteren Umsetzung der Transformation des Unternehmens geeinigt. Die Kernpunkte der Finanzierungslösung sind: Vapiano soll zusätzliche Liquidität durch seine Großaktionäre VAP Leipzig GmbH & Co. KG und Exchange Bio GmbH sowie die finanzierenden Banken erhalten, während letztere auch einer Rücksetzung der Kreditvereinbarungen ("Convenant Reset") für die bestehenden Kreditverträge zustimmen sollen. Mayfair Beteiligungsfonds II GmbH & Co. KG ("Mayfair") wird voraussichtlich entscheiden, ihre Anteile vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung durch die BaFin in Bezug auf ein dadurch veranlasstes Pflichtangebot an einen erfahrenen Restrukturierungsexperten und Treuhänder zu übertragen. Der Treuhänder soll die Transformation von Vapiano weiter unterstützen und instruiert werden, die Anteile zunächst zu halten und sie nach einer erfolgreichen Transformation des Unternehmens gegebenenfalls an Mayfair zurück zu übertragen oder einen Verkaufsprozess für die Anteile einzuleiten. Die Vertreter von Mayfair im Aufsichtsrat von Vapiano sollen nach dieser Finanzierungslösung kurzfristig von ihren Positionen zurücktreten. Der Abschluss der Verhandlungen und die Implementierung der umfassenden Finanzierungslösung sind nun abhängig von der Gewährung von Finanzmitteln durch staatliche COVID-19 Unterstützungsprogramme.

Darüber hinaus erwartet Vapiano in den kommenden Wochen einen Verlust, der nach § 92 Abs. 1 AktG in seiner Höhe die Hälfte des Grundkapitals überschreiten wird. Sobald dieser Verlust festgestellt wird, wird der Vorstand die Hauptversammlung sobald wie möglich einberufen und die Aktionäre darüber informieren.

Lutz Scharpe, Finanzvorstand Vapiano SE


16.03.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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