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euromicron AG in Insolvenz

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DGAP-Ad-hoc News vom 31.01.2020

euromicron AG in Insolvenz: Eintritt der Vollzugsbedingungen

euromicron AG in Insolvenz / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
euromicron AG in Insolvenz: Eintritt der Vollzugsbedingungen

31.01.2020 / 17:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Neu-Isenburg, 31.01.2020 - Sämtliche Vollzugsbedingungen des Kauf- und Übertragungsvertrages zur Veräußerung der in- und ausländischen Tochtergesellschaften der euromicron AG in Insolvenz (WKN A1K030) an ein Unternehmen der Gustav Zech Stiftung sind eingetreten (Closing). Damit ist der Kauf- und Übertragungsvertrag wirksam zustande gekommen und die Anteile an den in- und ausländischen Tochtergesellschaften der euromicron AG in Insolvenz (WKN A1K030) auf ein Unternehmen der Gustav Zech Stiftung übertragen. Der Insolvenzverwalter hat ferner mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zur Betriebsschließung und einen Sozialplan abgeschlossen.

Mitteilende Person:
Dr. Jan Markus Plathner
Insolvenzverwalter der euromicron AG
Telefon: +49 69 631583-0
info@euromicron.de

 

Pressekontakt euromicron AG:
euromicron AG in Insolvenz
Investor & Public Relations
Siemensstraße 6
63263 Neu-Isenburg
Telefon: +49 69 631583-0
Telefax: +49 69 631583-17
IR-PR@euromicron.de
www.euromicron.de
WKN A1K030
ISIN DE000A1K0300


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Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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