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DGAP-CMS News vom 16.07.2019

Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052

16.07.2019 / 15:34
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, den 16.07.2019
 
Im Zeitraum vom 8. Juli 2019 bis einschließlich 12. Juli 2019
hat die Allianz SE insgesamt  282.801 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 1. März
2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014
und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt
wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
 
Datum     Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)

08.07.2019  42.358    217,3409
09.07.2019  48.481    217,4361
10.07.2019  80.548    217,3448
11.07.2019  47.142    216,1516
12.07.2019  64.272    216,0639
 
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 04.
März 2019 bis einschließlich 12. Juli 2019 gekauften Aktien beläuft
sich damit auf 6.539.941 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine
von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der
Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com)


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