INVESTOR RELATIONS CENTER

MorphoSys AG

News Detail

DGAP-Ad-hoc News vom 26.01.2019

Ad hoc: MorphoSys gibt bekannt, dass seine Patente in der Patentklage gegen Janssen und Genmab für ungültig erklärt worden sind

MorphoSys AG / Schlagwort(e): Patent/Rechtssache
Ad hoc: MorphoSys gibt bekannt, dass seine Patente in der Patentklage gegen Janssen und Genmab für ungültig erklärt worden sind

26.01.2019 / 12:21 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Planegg/München, 26. Januar 2019

Ad hoc: MorphoSys gibt bekannt, dass seine Patente in der Patentklage gegen Janssen und Genmab für ungültig erklärt worden sind

Die MorphoSys AG (Frankfurt: MOR; Prime Standard Segment, MDAX & TecDAX; NASDAQ: MOR) gibt bekannt, dass sie heute informiert wurde, dass das U.S. Bezirksgericht von Delaware in einem Beschluss am 25. Januar 2019 in der MorphoSys-Klage gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S auf der Grundlage einer Anhörung am 27. November 2018 entschieden hat, dass die Patentansprüche von drei MorphoSys-Patenten mit den US-Patentnummern 8,263,746, 9,200,061 und 9,758,590 ungültig sind. Das Gericht gab damit einem von Janssen Biotech und Genmab, A/S eingereichten Antrag auf Nichtigkeit der drei von MorphoSys gehaltenen Patenten in einem Urteilsspruch ("Summary Judgment") statt. Infolge dieser Entscheidung wird das für Februar 2019 geplante Geschworenenverfahren zur Prüfung der angeblichen Verletzung durch die Beklagten und der Gültigkeit der MorphoSys-Patente nun nicht stattfinden.

Das Management von MorphoSys ist von der Entscheidung enttäuscht und prüft alle Optionen. MorphoSys hat das Recht, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht ("Federal Circuit") Berufung einzulegen.

MorphoSys hatte am 4. April 2016 eine Klage vor dem U.S. Bezirksgericht von Delaware gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S wegen Patentverletzung des U.S. Patents 8,263,746 eingereicht. Im Jahr 2017 wurden ein zweites und ein drittes Patent mit den US-Patentnummern 9,200,061 und 9,758,590 der Klage hinzugefügt. Mit seiner Klage beanspruchte MorphoSys Entschädigung für die Patentverletzung durch Janssens und Genmabs Wirkstoff Daratumumab, einen gegen CD38 gerichteten monoklonalen Antikörper zur Behandlung von Patienten mit dem multiplen Myelom.

Dieser Gerichtsbeschluss hat keine Auswirkungen auf den Patentschutz von MorphoSys' eigenem CD38-Antikörper MOR202 und damit auf die Fähigkeit von MorphoSys, MOR202 in verschiedenen Indikationen weiter zu entwickeln.

ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG

 

 


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

 

Über MorphoSys:
MorphoSys (FSE & NASDAQ: MOR) ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das in klinischen Entwicklungsphasen aktiv ist. MorphoSys hat sich der Entdeckung, Entwicklung und Vermarktung außergewöhnlicher, innovativer Therapien für Patienten mit schweren Erkrankungen verschrieben. Der Schwerpunkt liegt auf Krebs. Auf der Grundlage seiner führenden Expertise in den Bereichen Antikörper-, Protein- und Peptidtechnologien hat MorphoSys zusammen mit seinen Partnern eine Wirkstoffpipeline mit mehr als 100 Programmen in Forschung und Entwicklung aufgebaut, von denen sich 29 derzeit in der klinischen Entwicklung befinden. Im Jahr 2017 erhielt Tremfya(R), vermarktet vom Partner Janssen zur Behandlung von Schuppenflechte, als erstes Medikament auf Basis von MorphoSys' Antikörpertechnologie die Marktzulassung. Der am weitesten fortgeschrittene firmeneigene Produktkandidat des Unternehmens, MOR208, wurde von der US-Zulassungsbehörde FDA mit dem Status Therapiedurchbruch (breakthrough therapy designation) für die Behandlung von Patienten mit einem rezidivierenden oder refraktären diffusen großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL) ausgezeichnet. Der MorphoSys-Konzern hat seinen Hauptsitz in Planegg bei München und beschäftigt aktuell rund 320 Mitarbeiter. Zudem ist die hundertprozentige US-amerikanische Tochtergesellschaft MorphoSys US Inc. tätig. Weitere Informationen unter https://www.morphosys.de.

HuCAL(R), HuCAL GOLD(R), HuCAL PLATINUM(R), CysDisplay(R), RapMAT(R), arYla(R), Ylanthia(R), 100 billion high potentials(R), LanthioPep(R), Slonomics(R), Lanthio Pharma(R) und LanthioPep(R) sind eingetragene Warenzeichen der MorphoSys Gruppe. Tremfya(R) ist ein Warenzeichen von Janssen Biotech, Inc.

Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über die MorphoSys-Unternehmensgruppe, einschließlich der Erwartungen in Bezug auf eine Klage gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S, eine gerichtliche Entscheidung ('summary judgement') über die Nichtigkeit bestimmter US-Patente und das Recht von MorphoSys, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht ('Federal Circuit') Berufung einzulegen sowie Aussagen über den Patentschutz und die zukünftige mögliche Entwicklung von MOR202. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen stellen die Einschätzung von MorphoSys zum Zeitpunkt dieser Mitteilung dar und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und Liquidität, die Leistung oder Erfolge von MorphoSys oder die Branchenergebnisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten historischen oder zukünftigen Ergebnissen, finanziellen Bedingungen und Liquidität, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Auch wenn die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität von MorphoSys sowie die Entwicklung der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, mit solchen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder Entwicklungen in zukünftigen Perioden treffen. Zu den Faktoren, die zu Unterschieden führen können, gehören dass die Erwartungen von MorphoSys in Bezug auf eine Klage gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S, eine gerichtliche Entscheidung ('summary judgement') über die Nichtigkeit bestimmter US-Patente und das Recht von MorphoSys, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht ('Federal Circuit') Berufung einzulegen sowie Aussagen über den Patentschutz und die zukünftige mögliche Entwicklung von MOR202 falsch sind, die inhärenten Unsicherheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen, klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten sowie Zulassungsanforderungen, das Vertrauen von MorphoSys in die Zusammenarbeit mit Dritten und andere Risiken, wie sie in den Risikofaktoren in der Registrierungserklärung von MorphoSys auf dem Formular F-1 und anderen Unterlagen bei der US Securities and Exchange Commission angegeben sind. Angesichts dieser Unsicherheiten wird dem Leser empfohlen, sich nicht zu sehr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments. MorphoSys lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zu aktualisieren, um eine Änderung der diesbezüglichen Erwartungen oder eine Änderung der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen diese Aussagen beruhen oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten abweichen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist durch Gesetz oder Verordnung ausdrücklich vorgeschrieben.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

MorphoSys AG
Alexandra Goller
Director Corporate Communications & IR

Jochen Orlowski
Director Corporate Communications & IR

Tel: +49 (0) 89 / 899 27-404
investors@morphosys.com


26.01.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .