adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 1. Zwischenmeldung adidas AG / Aktienrückkauf 15.01.2019 / 17:31 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Herzogenaurach, 15. Januar 2019 adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 1. Zwischenmeldung Die adidas AG hat im Zeitraum vom 22. März 2018 bis einschließlich 4. Dezember 2018 insgesamt 5.089.879 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 7. Januar 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde die Fortsetzung des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer zweiten Tranche ab dem 7. Januar 2019 mitgeteilt. Das Gesamtvolumen der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen: Datum Gesamtzahl Volumengewichteter zurückerworbener Aktien Durchschnittskurs (EUR)1) 07. Januar 2019 14.402 189,7337 08. Januar 2019 13.990 194,3260 09. Januar 2019 14.006 195,4725 10. Januar 2019 13.884 195,0357 11. Januar 2019 13.777 196,7884 Summe 70.059 194,2361 1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen. Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen der zweiten 70.059 Tranche seit 7. Januar 2019 beträgt Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des 5.159.938 Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 seit 22. März 2018 (einschließlich in Tranche 2 erworbener Aktien) beträgt Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidas- group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar. Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Herzogenaurach, 15. Januar 2019 adidas AG Der Vorstand 15.01.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: adidas AG Adi-Dassler-Straße 1 91074 Herzogenaurach Deutschland Internet: www.adidas-group.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |