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LANXESS Aktiengesellschaft

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DGAP-CMS News vom 10.01.2019

LANXESS Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

10.01.2019 / 15:05
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


LANXESS Aktiengesellschaft 
Köln 

- ISIN DE0005470405 -
- WKN 547040 - 

Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Der Vorstand der LANXESS AG hat am 10. Januar 2019 beschlossen, von der am 20. Mai 2016 von der Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Gebrauch zu machen und eigene Aktien über die Börse zu erwerben. Der Rückkauf dient ausschließlich der Herabsetzung des Kapitals der LANXESS AG i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ('Marktmiss¬brauchs¬verordnung') durch Einziehung der zurück erworbenen Aktien.

Der von der LANXESS AG am 10. Januar 2019 per Ad-hoc-Mitteilung angekündigte Aktien-rückkauf erfolgt über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und beginnt frühestens am 14. Januar 2019 und soll spätestens am 31. Dezember 2019 beendet werden. Die Zahl der im Zuge des Aktienrückkaufs zu erwerbenden Aktien der LANXESS AG darf 9.152.293 Stück nicht übersteigen (dies entspricht 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft). Der Aktienrückkauf ist auf einen für den Erwerb der Aktien aufzuwenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von bis zu 200 Mio. Euro begrenzt. Dies entspräche auf Basis des Schlusskurses der Aktie im XETRA-Handel am 9. Januar 2019 von 44,65 Euro ca. 4,5 Mio. Aktien bzw. 4,9 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Im Falle steigender oder fallender Aktienkurse ändert sich die Zahl der zu erwerbenden Aktien daher entsprechend, jedoch nicht über die genannte Höchststückzahl hinaus. Das Recht der LANXESS AG, den Rückkauf vorzeitig zu beenden, sowie erforderlichenfalls das Rückkaufprogramm auszusetzen und wieder aufzunehmen, bleibt im Rahmen des rechtlich Zulässigen unberührt. In der Zeit vom 20. bis zum 31. Mai 2019 erfolgen wegen der am 23. Mai 2019 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und anschließenden Dividendenauszahlung keine Rückkäufe.

Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der Markt¬miss-brauchs¬verordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungs¬maßnahmen anwendbaren Bedingungen ('Rückkauf-VO') sowie auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung.
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der LANXESS AG entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b der Rückkauf-VO unabhängig und unbeeinflusst von der LANXESS AG. Die LANXESS AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Das Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Rückkauf-VO und die in der von der am 20. Mai 2016 von der Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilten Ermächtigung enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Insbesondere darf der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden Aktien den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Darüber hinaus darf der Kaufpreis den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Das Kreditinstitut darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die LANXESS AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.lanxess.com) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Köln, im Januar 2019


Der Vorstand 




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     Sprache:        Deutsch
     Unternehmen:    LANXESS Aktiengesellschaft
                     Kennedyplatz 1
                     50569 Köln
                     Deutschland
     Internet:       www.lanxess.com



     Ende der Mitteilung    DGAP News-Service

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