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DGAP-Ad-hoc News vom 21.09.2018

EASY SOFTWARE AG: Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EASY SOFTWARE AG: Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf

21.09.2018 / 17:43 CET/CEST
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Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf
 
Mülheim an der Ruhr, 21. September 2018. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. September 2018 auf die Revision der EASY SOFTWARE AG (ISIN: DE0005634000, WKN: 563400) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. April 2017 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte der Berufung des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner stattgegeben und das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. Januar 2016, welches Manfred A. Wagner zur Zahlung von EUR 1.523.000,00 nebst Zinsen verurteilte, aufgehoben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun das Bestehen von Ansprüchen der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred A. Wagner in der Sache erneut prüfen.
  
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Der Vorstand


Kontakt:
Thorsten Eska, CFO

21.09.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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