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DGAP-Ad-hoc News vom 27.07.2018

EASY SOFTWARE AG: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - Urteil gegen die EASY Solutions GmbH rechtskräftig, Revision gegen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugelassen

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EASY SOFTWARE AG: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - Urteil gegen die EASY Solutions GmbH rechtskräftig, Revision gegen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugelassen

27.07.2018 / 16:18 CET/CEST
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Mülheim an der Ruhr, 27. Juli 2018. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 24. Juli 2018, die der EASY SOFTWARE AG (ISIN: DE0005634000) heute mitgeteilt wurden, folgende Entscheidungen über die dort eingereichten Nichtzulassungsbeschwerden getroffen:
 
Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde der EASY Solutions GmbH, des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner und des ehemaligen Vorstandsmitglied Josef Gemeri zurückgewiesen. Damit ist dieser Rechtstreit rechtskräftig entschieden. Das Landgericht Düsseldorf hatte die EASY Solutions GmbH, Herrn Wagner und Herrn Gemeri zur Zahlung von EUR 400.000,00 zuzüglich Zinsen sowie Herrn Wagner und die EASY Solutions GmbH zur Zahlung weiterer EUR 83.440,33 zuzüglich Zinsen verurteilt. Weiterhin stellte das Landgericht Duisburg fest, dass insbesondere Herr Wagner weitere, derzeit noch nicht bezifferbare Schäden zu ersetzen hat. Im Einzelnen wird auf die Ad-hoc-Mitteilung zu diesem Urteil vom 12. Februar 2016 verwiesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Berufung gegen das landgerichtliche Urteil zurückgewiesen. Die ausgeurteilten Beträge wurden bereits im Mai 2017 an die EASY SOFTWARE AG überwiesen.
 
Der Bundesgerichtshof hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der EASY SOFTWARE AG die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugelassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte der Berufung des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner stattgegeben und das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. Januar 2016, welches Herrn Wagner zur Zahlung von EUR 1.513.000,00 nebst Zinsen verurteilte, aufgehoben.
 
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs über die Zulassung der Revision enthält keine Begründung. Gemäß gesetzlicher Regelung wird die Revision zugelassen, wenn die Rechtsache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. Über die Erfolgsaussichten in der Sache selbst sagt die Zulassung der Revision nichts aus.
 
 
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
 



Kontakt:
Thorsten Eska, CFO

27.07.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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