INVESTOR RELATIONS CENTER

Varengold Bank AG

News Detail

DGAP-Ad-hoc News vom 03.07.2018

Varengold Bank AG: Barkapitalerhöhung mit mittelbarem Bezugsrecht im Verhältnis 2:1 geplant

Varengold Bank AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
Varengold Bank AG: Barkapitalerhöhung mit mittelbarem Bezugsrecht im Verhältnis 2:1 geplant

03.07.2018 / 14:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN SONSTIGE LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE, BESTIMMT
 
Hamburg, 3. Juli 2018 - Vorstand und Aufsichtsrat der Varengold Bank AG (Symbol: VG8) planen der ordentlichen Hauptversammlung am 21. August 2018 vorzuschlagen, eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts für Altaktionäre zu beschließen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit EUR 6.210.423,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 3.105.211,00 auf bis zu EUR 9.315.634,00 erhöht werden. Die bis zu 3.105.211 neuen Aktien sollen für das Geschäftsjahr 2018 gewinnanteilsberechtigt sein. Der Bezugspreis soll den Börsenpreis maximal um zwanzig Prozent ("Abschlag") unterschreiten und wird zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt. Die Einberufung der Hauptversammlung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird Mitte Juli 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht und auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Die geplante Stärkung der Eigenkapitalbasis soll eine Ausweitung der Geschäftstätigkeiten auf einem stabilen Fundament ermöglichen.
 
 
 
Dr. Bernhard Fuhrmann                         Frank Otten
Vorstand                                              Vorstand
 
 
 
 
Wichtige Hinweise
 
In den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, darf diese Mitteilung nicht verbreitet oder veröffentlicht werden. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.
 
Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um ein Angebot noch um eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Varengold Bank AG. Für Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika (den "Vereinigten Staaten"), Australien, Kanada oder Japan und allen Ländern, in denen solche Angebote oder Aufforderungen rechtlich unzulässig sind, enthält diese Mitteilung kein Angebot bzw. stellt weder ein Angebot für Wertpapiere, noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (dem "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder entsprechende Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis gemäß United States Securities Act weder angeboten noch verkauft werden. Von Ausnahmen abgesehen dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan bzw. an Staatsbürger oder Einwohner bzw. für Rechnung von oder zu Gunsten von Staatsbürgern oder Einwohnern von Australien, Kanada oder Japan weder angeboten noch verkauft werden. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere ist und wird nicht gemäß dem United States
Securities Act oder gemäß dem jeweils geltenden Wertpapierrecht in Australien, Kanada oder Japan registriert. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten.
 
Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung des Angebots für die betroffene Person konsultieren.
 
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich relevanten Personen offen und wird nur mit relevanten Personen eingegangen.
 
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie. Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU) und schließt alle relevanten Umsetzungsmaßnahmen in den relevanten Mitgliedstaaten mit ein.
 
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
 
Diese Mitteilung stellt auch keinen Prospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 in jeweils gültiger Fassung (die "Prospektrichtlinie") dar.

Zukunftsgerichtete Aussagen
 
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Der Leser sollte diesen Aussagen daher nicht übermäßig vertrauen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheidungen. Die Varengold Bank AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.



Kontakt:
Frau Sanja Szabo (Head of Corporate Development)

03.07.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .