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DGAP-Ad-hoc News vom 29.05.2018

Börsengang der STS Group AG: Angebotspreis beträgt 24 Euro je Aktie

STS Group AG / Schlagwort(e): Börsengang
Börsengang der STS Group AG: Angebotspreis beträgt 24 Euro je Aktie

29.05.2018 / 20:16 CET/CEST
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Börsengang der STS Group AG: Angebotspreis beträgt 24 Euro je Aktie

Hallbergmoos/München, 29. Mai 2018. Die STS Group AG (ISIN: DE000A1TNU68) hat heute in Abstimmung mit der verkaufenden Alleinaktionärin Mutares AG und den Konsortialbanken des Börsengangs den endgültigen Angebotspreis auf 24 Euro je Aktie festgelegt. Aufgrund des am Tage der heutigen Preisfeststellung herausfordernden Marktumfelds erfolgt die Zuteilung der angebotenen Aktien damit geringfügig unterhalb der ursprünglichen Preisspanne, die bei 26 Euro bis 32 Euro je Aktie lag.

Insgesamt wurden 2.300.000 Aktien der STS Group AG platziert. Hiervon stammen 1.000.000 Aktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen und weitere 1.000.000 Aktien aus dem Bestand der Mutares AG. Zudem wurden 300.000 Aktien aus dem Bestand der Mutares AG im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilung ausgegeben. Basierend auf dem finalen Angebotspreis beläuft sich das gesamte Platzierungsvolumen somit auf rund 55 Mio. Euro. Hiervon fließen der STS Group AG brutto 24 Mio. Euro zu. Die STS Group AG plant trotz des aufgrund des endgültigen Angebotspreises geringfügig niedrigeren Emissionserlöses weiterhin, die ihr aus dem Börsengang zufließenden Mittel wie im Wertpapierprospekt beschrieben zu verwenden. Auch die Beteiligungsverhältnisse nach dem Börsengang bleiben von dem an die heutigen Marktumstände angepassten endgültigen Angebotspreis unberührt. Der Streubesitz beläuft sich unter der Annahme der vollumfänglichen Ausübung der Greenshoe Option auf 38 % des Grundkapitals. Die verbleibenden 62 % der ausstehenden Aktien werden weiterhin von der Mutares AG als strategischer Mehrheitsaktionärin gehalten. Für die STS Group AG und die Mutares AG gilt eine Lock-up-Periode von jeweils 12 Monaten ab dem Tag der Erstnotiz.

Die Aktien der STS Group AG werden voraussichtlich ab dem 1. Juni 2018 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (Tickersymbol SF3, WKN A1TNU6, ISIN DE000A1TNU68) gehandelt.

Der Börsengang wurde von der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft als Sole Global Coordinator und der MAINFIRST BANK AG als Joint Bookrunner begleitet.


STS GROUP AG
Zeppelinstrasse 4
85399 Hallbergmoos
www.sts.group

Investor Relations und Ansprechpartner Wirtschaftspresse
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel.: +49 (0)89 89827227
E-Mail: sh@crossalliance.com

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der STS Group AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot rechtlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden oder, mit Ausnahme bestimmter Sonderregelungen, an oder auf Rechnung oder zugunsten eines Staatsangehörigen, Ansässigen oder Bürgers von Australien, Kanada oder Japan angeboten oder veräußert werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den USA findet nicht statt. Jeder Verkauf der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt ausschließlich an "qualified institutional buyers" im Sinne von und unter Rückgriff auf Rule 144A oder einer anderen Ausnahme von der Registrierungspflicht des Securities Act.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich mittels und auf der Grundlage eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung über die öffentlich angebotenen Wertpapiere der STS Group AG sollte nur auf der Grundlage des durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt ist auf der Website der STS Group AG (www.sts.group) veröffentlicht und kann kostenlos bei der STS Group AG, Zeppelinstrasse 4, 85399 Hallbergmoos, Deutschland, angefordert werden.

Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) Investment Professionals im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Companies, nicht eingetragene Vereinigungen usw.) (alle diese Personen zusammen werden als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und darf nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind, verwendet werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Angebotsaktien wird die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") fungieren und kann als Stabilisierungsmanager und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Art. 5 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission), Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft zu stützen und damit einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher tritt möglicherweise keine Stabilisierung ein und sie könnte jederzeit beendet werden. Derartige Maßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Tag der Aufnahme des Handels mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unternommen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem Tag (die "Stabilisierungsperiode") zu beenden. Stabilisierungstransaktionen zielen darauf ab, den Kurs der Aktie der Gesellschaft während der Stabilisierungsperiode zu stützen. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft höher ist, als dies sonst der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus kann der Marktpreis vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau liegen.


29.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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