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DGAP-News News vom 09.05.2018

NFON AG: NFON AG legt Emissionspreis auf EUR 12,00 je Aktie fest

DGAP-News: NFON AG / Schlagwort(e): Börsengang/Börsengang

09.05.2018 / 18:15
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Pressemitteilung

NFON AG legt Emissionspreis auf EUR 12,00 je Aktie fest

- Bruttoemissionserlös von EUR 50 Millionen aus der Kapitalerhöhung

- Platzierungsvolumen beträgt insgesamt ca. EUR 80,5 Millionen (bei vollständiger Ausübung der Greenshoe Option)

- Marktkapitalisierung von insgesamt ca. EUR 166 Millionen

- Rund 43,5 % der ausgegebenen Aktien im Streubesitz (bei vollständiger Ausübung der Greenshoe Option)


München, 09. Mai 2018 - Die NFON AG ("die Gesellschaft", und zusammen mit den Tochtergesellschaften "NFON" oder das "Unternehmen"), der einzige paneuropäische Cloud PBX Anbieter, hat den Angebotspreis für seine Aktien auf EUR 12,00 je Aktie festgelegt. Insgesamt wurden 6.708.331 Aktien inklusive einer Mehrzuteilungsoption von 874.999 Aktien platziert.

Das Unternehmen wird den Nettoemissionserlös aus der Ausgabe von 4.166.666 neuen Aktien zur Finanzierung der weiteren Wachstumsstrategie verwenden. NFON beabsichtigt, in die fortgesetzte Expansion in Europa zu investieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Frankreich und Italien sowie auf der Ausweitung der Geschäfte in den Niederlanden liegt. Zusätzlich soll in Forschung und Entwicklung im Hinblick auf Produktentwicklungen investiert werden, mit dem Ziel der Einführung von zusätzlichen Dienstleistungen und Lösungen. Darüber hinaus soll in intensivierte Marketingaktivitäten investiert werden, um eine erhöhte Durchdringung existierender Kunden, sowie die Erschließung neuer Kunden auch in den Märkten, in denen NFON bereits aktiv ist, sicherzustellen.

Neben den neuen Aktien wurden 2.541.665 Stammaktien der bestehenden Anteilseigner, inklusive einer Mehrzuteilungsoption von 874.999 Aktien, platziert. Unter der Annahme der vollen Ausübung der Greenshoe Option beträgt das gesamte Platzierungsvolumen des Börsengangs ca. EUR 80,5 Millionen.

Basierend auf dem finalen Angebotspreis beträgt die Marktkapitalisierung der NFON AG ca. EUR 166 Millionen. Unter der Annahme der vollen Ausübung der Greenshoe Option beträgt der Streubesitz ca. 43,5 %.

Hans Szymanski, CEO und CFO der NFON AG: "Wir freuen uns darauf, unsere erfolgreiche Wachstumsgeschichte als gelistetes Unternehmen fortführen zu können. Das sehr positive Feedback, das wir in den vergangenen Wochen von den Investoren bekommen haben, gibt uns dabei zusätzlichen Schub. Wir werden weiterhin unsere ganze Energie und Leidenschaft darauf verwenden, die Zukunft der Business-Kommunikation zu gestalten. Dabei wird NFON künftig noch stärker als bisher von den disruptiven Veränderungen auf dem europäischen Markt für Business-Kommunikation profitieren."

Der Ankeraktionär Milestone Venture Capital GmbH hat sein Recht auf eine bevorrechtigte Zuteilung ausgeübt und im Rahmen des Börsengangs 707.212 Aktien gezeichnet, um sich so eine Beteiligung von 30,1 % post-IPO zu sichern.

Die Aktien der NFON AG werden voraussichtlich ab dem 11. Mai 2018 am regulierten Markt (Prime Standard) der Börse Frankfurt unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A0N4N5, der International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0N4N52 sowie dem Börsenkürzel "NFN" gehandelt.

Berenberg agiert als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner. Baader Bank und ODDO BHF wurden als zusätzliche Joint Bookrunners mandatiert.

Über die NFON AG

Die NFON AG mit Headquarter in München ist der einzige paneuropäische Cloud PBX Anbieter und zählt über 15.000 Unternehmen in 13 europäischen Ländern zu seinen Kunden. NFON, die Telefonanlage aus der Cloud, bietet über 150 Funktionen sowie eine nahtlose Integration von Premium Solutions. Mit unseren intuitiven Kommunikationslösungen ermöglichen wir Europas
Unternehmen, jeden Tag ein wenig besser zu werden. NFON ist die neue Freiheit der Business-Kommunikation. http://www.nfon.com/

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Im Zusammenhang mit der Platzierung der Angebotsaktien wird die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") fungieren und kann als Stabilisierungsmanager und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Art. 5 Abs. 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission), Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft zu stützen und damit einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken.

Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher tritt möglicherweise keine Stabilisierung ein und sie könnte jederzeit beendet werden. Derartige Maßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Tag der Aufnahme des Handels mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unternommen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem Tag (die "Stabilisierungsperiode") zu beenden. Stabilisierungstransaktionen zielen darauf ab, den Kurs der Aktie der Gesellschaft während der Stabilisierungsperiode zu stützen. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft höher ist, als dies sonst der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus kann der Marktpreis vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau liegen.
 



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