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DGAP-Ad-hoc News vom 13.02.2018

Instone Real Estate Group B.V.: Instone platziert Aktien zu 21,50 Euro je Aktie

Instone Real Estate Group B.V. / Schlagwort(e): Börsengang
Instone Real Estate Group: Instone platziert Aktien zu 21,50 Euro je Aktie

13.02.2018 / 22:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung).

Instone platziert Aktien zu 21,50 Euro je Aktie

Essen, 13. Februar 2018. Instone Real Estate Group, ein führender Wohnentwickler in den wichtigen Metropolregionen Deutschlands, hat heute im Zusammenhang mit der Privatplatzierung gemeinsam mit den Konsortialbanken den Platzierungspreis für ihre Aktien auf 21,50 Euro je Aktie festgesetzt.

Instone platzierte insgesamt 19.900.000 Aktien mit institutionellen Investoren. Davon wurden 7.000.000 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung und 12.900.000 existierende Aktien aus dem Besitz der derzeitigen Aktionäre, von ActivumSG Capital Management Limited ("ASG") aufgelegte Fonds, einschließlich zusätzlicher Aktien aus einer Mehrzuteilungsoption platziert.

Das Gesamtemissionsvolumen lag bei rund 428 Millionen Euro. Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option wird der Streubesitz bei rund 53,8 Prozent liegen. Zum Platzierungspreis wird die Marktkapitalisierung von Instone zu Handelsbeginn rund 795 Millionen Euro betragen.

Die Nettoerlöse für Instone aus der Platzierung neuer Aktien belaufen sich auf rund 142 Millionen Euro. Das Unternehmen plant davon rund 86 Millionen Euro für die Akquisition und Entwicklung neuer Wohnprojekte sowie sonstige Aufwendungen zu verwenden. Rund 55,5 Millionen Euro der Nettoerlöse sollen für die komplette Rückzahlung eines bestehenden Gesellschafterdarlehens verwendet werden.

Die Instone-Aktien werden voraussichtlich ab dem 15. Februar 2018 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2JCTW, der International Securities Identification Number (ISIN) NL0012757355 und dem Tickersymbol "INS" gehandelt. Das Settlement ist für den 19. Februar 2018 geplant.

Diese Veröffentlichung dient auch als Veröffentlichung der Preisfestsetzung im Zusammenhang mit der Privatplatzierung und wurde bei der niederländischen Finanzmarkt-aufsicht eingereicht (Autoriteit Financiële Markten, "AFM"). Diese Veröffentlichung ist auch auf der Website von Instone einzusehen (www.instone.de).

Prospekt

Im Zusammenhang mit der Börsennotierung wurde ein Prospekt vom 13. Februar 2018 von der AFM gebilligt (der "Prospekt"). Der Prospekt, einschließlich einer Zusammenfassung in deutscher Sprache, kann vorbehaltlich geltender wertpapierrechtlicher Beschränkungen, während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos unter folgender Adresse bezogen werden: Instone Real Estate Group, Baumstraße 25, 45128 Essen, Deutschland). Der Prospekt kann auch elektronisch über die Website von Instone (www.instone.de unter der Rubrik "Börsengang") eingesehen werden und unterliegt in bestimmten Ländern wertpapierrechtlichen Beschränkungen.

Transparenzrichtlinie der Europäischen Union

Die Niederlande sind der Herkunftsmitgliedstaat der Gesellschaft im Sinne der Transparenzrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2004/109/EC in der jeweils gültigen Fassung).

Marktmissbrauchsverordnung

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind Insiderinformationen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung. Wenn Sie Fragen zu dieser Bekanntmachung haben, wenden Sie sich bitte an Thomas Eisenlohr (siehe Kontaktdaten unten).

 

Kontaktdetails

Investor Relations

Thomas Eisenlohr
Instone Real Estate
Telefon: +49 201 45355365
E-Mail: thomas.eisenlohr@instone.de

Pressekontakt

Christian Falkowski
Hering Schuppener Consulting
Telefon: +49 69 92187464
E-Mail: cfalkowski@heringschuppener.com

Franziska Jenkel
RUECKERCONSULT
Telefon: +49 30 284498761
E-Mail: instone@rueckerconsult.de

 

Wichtiger Hinweis

Dieses Material darf nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden. Dieses Material stellt kein Verkaufsangebot für Wertpapiere oder ein Ansuchen um den Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Instone Real Estate Group N.V. (nach Wirksamwerden der Umwandlung der Unternehmensform, die voraussichtlich am 13. Februar 2018 erfolgen wird, das "Unternehmen") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder irgendeinem anderen Rechtssystem, in dem ein derartiges Angebot oder Ansuchen nicht rechtmäßig ist, dar. Die Wertpapiere des Unternehmens dürfen ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierung unter dem Wertpapiergesetz der Vereinigten Staaten von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (das "Wertpapiergesetz"), nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden und werden nicht unter dem Wertpapiergesetz registriert. Die Wertpapiere werden nicht an der Börse in den Vereinigten Staaten notiert. Die hierin genannten Wertpapiere dürfen, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden, oder an, auf Rechnung von und zugunsten eines Staatsangehörigen oder Staatsbürgers von Australien, Kanada oder Japans.

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Bei den in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen kann es sich um "zukunftsgerichtete Aussagen" handeln. Zukunftsgerichtete Aussagen sind in der Regel zu erkennen an Begriffen wie "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "vorhersehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projektieren", "Ziel" oder "Zielvorgabe" oder Verneinungen dieser Begriffe bzw. sonstige Varianten dieser Begriffe oder anderer vergleichbarer Terminologie.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen und beinhalten verschiedene bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten sowie andere Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen und Erfolge des Unternehmens oder der Branche wesentlich von den künftigen Ergebnissen, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen setzen und das Unternehmen verpflichtet sich nicht zu einer öffentlichen Aktualisierung oder Prüfung der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien handelt Credit Suisse Securities (Europe) Limited oder die mit ihm verbundenen Unternehmen auf Rechnung der Joint Bookrunners als Stabilisierungsmanager und kann als solcher in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen (Art. 5 Abs. 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 5 bis 8 der delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052) Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien des Unternehmens zu stützen und dadurch einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht zu Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Daher werden Stabilisierungsmaßnahmen nicht notwendigerweise ergriffen und können zu jeder Zeit beendet werden. Solche Maßnahmen können im Börsenhandel der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Börsenhandels der Aktien des Unternehmens am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vorgenommen werden und müssen spätestens 30 Kalendertage nach diesem Zeitpunkt beendet sein (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen zielen auf die Stützung des Börsenkurses der Aktien des Unternehmens während des Stabilisierungszeitraums ab. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der Aktien des Unternehmens höher ist als es ohne solche Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich vorübergehend ein Börsenkurs auf einem Niveau ergeben, das nicht von Dauer ist.

Hinsichtlich der zu platzierenden Aktien der Gesellschaft wurde - ausschließlich für den Zweck der Produktüberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien der Gesellschaft kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrages verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die zu platzierenden Aktien der Gesellschaft bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Privatplatzierung. Ferner ist zu beachten, dass die Joint Bookrunners in der Privatplatzierung ungeachtet der Zielmarktbestimmung nur Anleger vermitteln werden, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien der Gesellschaft zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.


13.02.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



 
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