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DGAP-PVR News vom 04.01.2018

SLM Solutions Group AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SLM Solutions Group AG

04.01.2018 / 15:52
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die OppenheimerFunds, Inc., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 03.01.2018 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 01.12.2017 über Folgendes informiert:
 
  • Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
  • OppenheimerFunds, Inc. beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, wobei OppenheimerFunds, Inc. dies nicht ausschließen kann.
  • OppenheimerFunds, Inc. strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands oder des Aufsichtsrates der SLM Solutions Group AG an.
  • OppenheimerFunds, Inc. strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der SLM Solutions Group AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
  • Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 WpHG a.F. (nun § 34 Abs. 1 WpHG). Daher hat OppenheimerFunds, Inc. den Erwerb der Stimmrechte weder mit Eingenmitteln noch mit Fremdmitteln finanziert.


04.01.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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