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DGAP-PVR News vom 27.10.2017

JOST Werke AG:Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

JOST Werke AG

27.10.2017 / 16:09
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung nach §§ 21, 24 WpHG (Konzernmitteilung) vom 2. Oktober 2017 betreffend die JOST Werke AG, Siemensstraße 2, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland, teilt Ihnen die NIBC Bank N.V., Den Haag (Niederlande), im eigenen Namen und zugleich auch im Namen jeweils der NIBC MBF Mezzanine IB B.V., NIBC MBF Equity IB B.V., NIBC Principal Investment Equity B.V. und der NIBC Principal Investments B.V. (zusammen 'die Meldepflichtigen') gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

 

1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele:

 

a) Die Meldepflichtigen verfolgen mit der Investition die Erzielung von Handelsgewinnen.

 

b) Die Meldepflichtigen beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der JOST Werke AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

 

c) Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der JOST Werke AG wird von den Meldepflichtigen nicht angestrebt.

 

d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

 

2. Herkunft der zum Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel

 

Gemäß § 27a Abs 1 S. 4 WpHG teilen wir Ihnen hiermit mit, dass NIBC MBF Mezzanine IB B.V. die Stimmrechte aufgrund einer Umwandlung von Finanzinstrumenten erworben hat, die von Gesellschaftern der Jost Werke AG vor dem Zeitpunkt des Börsengangs der Jost Werke AG ausgegeben worden sind und unter anderem zum Erhalt von Aktien der Jost Werke AG berechtigten. Für den Erwerb der Stimmrechte an der Jost Werke AG hat die NIBC MBF Mezzanine IB B.V. daher weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewandt. Für den vorhergehenden Erwerb der Finanzinstrumente hat die NIBC MBF Mezzanine IB B.V. Eigenmittel verwandt. Bei den übrigen Meldepflichtigen erfolgte der Erwerb der Stimmrechte an der Jost Werke AG lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG, so dass weder Eigen- noch Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten an der Jost Werke AG aufgewandt wurden.


27.10.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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