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DGAP-Ad-hoc News vom 24.10.2017

MOLOGEN AG: US-Investor unterzeichnet Aktienbezugsvereinbarung

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Kapitalmaßnahme
MOLOGEN AG: US-Investor unterzeichnet Aktienbezugsvereinbarung

24.10.2017 / 19:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.

MOLOGEN AG: US-Investor unterzeichnet Aktienbezugsvereinbarung

Berlin, 24. Oktober 2017 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/WKN 663720) (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Aktienbezugsvereinbarung ("Share Subscription Facility") mit dem US-Investor Global Corporate Finance (GCF) unterschrieben. Demnach verpflichtet sich GCF bis zu 3.394.725 MOLOGEN-Aktien zu kaufen. Die Aktien werden in mehreren Tranchen aus MOLOGENs Genehmigtem Kapital, entsprechend Absatz 4(3) der Satzung, ausgegeben. Die Kapitalerhöhungen werden unter Ausschluss von Bezugsrechten für bestehende Aktionäre ausgeführt.

Gemäß der Vertragsbedingungen hat MOLOGEN über einen Zeitraum von 30 Monaten das Recht (aber keine Verpflichtung), nach eigenem Ermessen, mehrere sogenannte "Inanspruchnahmen" ("Draw Down Notice") jeweils in Höhe von bis zu EUR 1 Mio. zu erteilen (gebunden an bestimmte Rahmenbedingungen). Für jede Tranche an Draw Downs, die MOLOGEN anfordert, kauft GCF neue MOLOGEN-Aktien zu einem Preis, der 95% des volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP - Volume Weighted Average Price) der nächsten fünf Handelstage nach der Inanspruchnahme entspricht. Gemäß der Aktienbezugsvereinbarung steht es MOLOGEN frei, zusätzliche oder andere Kapitalmaßnahmen durchzuführen. Derzeit beabsichtigt die Gesellschaft, ihr Recht auf die Inanspruchnahme der Aktienbezugsvereinbarung in vollem Umfang auszuüben und in den kommenden Monaten insgesamt 3.394.725 neue Aktien auszugeben.

Die jeweils kurzfristig zu erfolgenden Ausgaben der Aktien an GCF werden über ein deutsches Finanzinstitut als Intermediär abgewickelt. Die Ausgabe wird mithilfe einer dauerhaften Aktienleihe sichergestellt bis die neuen Aktien ausgegeben und zum Handel im regulierten Markt an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main zugelassen worden sind. Leihgeber ist der Hauptanteilseigner der MOLOGEN AG. Somit könnte der Anteilseigner verpflichtet sein, entsprechende Stimmrechtsmeldungen zu veröffentlichen, sofern Meldeschwellen unter- oder überschritten werden.

MOLOGEN könnten, abhängig vom gegenwärtigen Aktienkurs und vorbehaltlich der vollen Ausübung der Tranchen, Gesamtbruttoerlöse in Höhe von ca. EUR 10 Mio. zufließen. Diese würden dazu genutzt werden, den Geschäftsbetrieb über Q1 2018 hinaus zu finanzieren und insbesondere die Strategie "Next Level" weiter umzusetzen.

GCF ist ein privates amerikanisches Family Office mit Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen in Wachstumsmärkten und bietet Expertise und Unterstützung im Partnering und bei der Finanzierung. GCF beabsichtigt ein längerfristiges Investment in MOLOGEN. Somit könnte GCF ein neuer wesentlicher Anteilseigner der MOLOGEN werden, vorausgesetzt die Gesellschaft bezieht alle Tranchen der Aktienbezugsvereinbarung.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.


Kontakt

Claudia Nickolaus
Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
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Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende Versionen oder vergleichbare Terminologien. Diese werden als zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet. Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen, Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der Veröffentlichung wiedergeben.


24.10.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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