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DGAP-Ad-hoc News vom 24.07.2017

ALNO Aktiengesellschaft: Amtsgericht ordnet vorläufige Eigenverwaltung für die pino Küchen GmbH an

ALNO Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Insolvenz

24.07.2017 / 21:55 CET/CEST
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Pfullendorf, 24. Juli 2017 - Das Amtsgericht Hechingen hat auf den Antrag der pino Küchen GmbH vom 21. Juli 2017 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Kanzlei ANCHOR Rechtsanwälte bestellt. Der Antrag war notwendig, da die Verhandlungen mit den Gläubigern der pino Küchen GmbH zu keiner Einigung geführt haben. Der Geschäftsbetrieb soll insgesamt unverändert fortgeführt werden. 


Kontakt

ALNO AG
Markus Gögele
Heiligenberger Str. 47
88630 Pfullendorf
Telefon +49 - 7552 - 21 - 3316
Email markus.goegele@alno.de

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