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DGAP-Ad-hoc News vom 19.07.2017

JOST Werke AG: JOST legt finalen Angebotspreis auf 27,00 EUR je Aktie fest

JOST Werke AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung

19.07.2017 / 23:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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JOST legt finalen Angebotspreis auf 27,00 EUR je Aktie fest

Neu-Isenburg, 19. Juli 2017. Die JOST Werke AG ("JOST") hat den finalen Angebotspreis für ihre Privatplatzierung auf 27,00 EUR je Aktie festgelegt. Die JOST-Aktie wird ab dem 20. Juli 2017 im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Insgesamt wurden 4.875.000 neue Inhaberaktien aus einer Kapitalerhöhung und 2.575.000 bestehende Inhaberaktien aus dem Bestand von JOSTs bestehendem Aktionär im Rahmen der Privatplatzierung bei institutionellen Investoren platziert. Weitere 1.117.500 Inhaberaktien aus dem Bestand von JOSTs bestehendem Aktionär wurden im Zuge einer Mehrzuteilungsoption zur Verfügung gestellt.

Nach der Privatplatzierung beträgt der Streubesitz etwa 57,5 % (unter der Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option) von JOSTs Grundkapital. Basierend auf dem finalen Angebotspreis entspricht die Marktkapitalisierung bei Zulassung etwa 402 Mio. EUR.
 

JOST Gruppe
Tobias Schmidt
Corporate & Business Strategy
T: +49 (0)6102 295-251
tobias.schmidt@jost-world.com


Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre, dar. Diese Pressemitteilung ist Werbung, stellt jedoch nicht ein Wertpapierprospekt dar. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der in dieser Pressemitteilung erwähnten Wertpapiere sollte nicht auf der Grundlage dieser Pressemitteilung erfolgen.

Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere dürfen, außer im Rahmen eines Ausnahmetatbestands der Registrierungs- und Meldeanforderungen des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden. In den Vereinigten Staaten werden die Wertpapiere ausschließlich an "qualified institutional buyers" im Sinne von Rule 144A des Securities Act angeboten und verkauft. Außerhalb der Vereinigten Staaten werden die Wertpapiere nach den Vorschriften von Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren wird in den Vereinigten Staaten nicht durchgeführt.

Weder JOST noch deren Gesellschafter beabsichtigen ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der JOST Werke AG in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung durchzuführen. Es ist beabsichtigt Wertpapiere ausschließlich an qualifizierte Anleger und weniger als 150 nicht-qualifizierte Anleger per Mitgliedstaaten des EWR, in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmte andere Rechtsordnungen zu liefern, und anschließend am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzulassen. Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts folgend dessen Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Wertpapierprospekt wird auf der Website von JOST www.jost-world.com kostenfrei erhältlich sein.

In Mitgliedstaaten des EWR, die die Richtlinie 2010/73/EU (einschließlich allfälliger Änderungsrichtlinie und maßgeblichen Umsetzungsmaßnahmen in den maßgeblichen Mitgliedstaaten, die "Prospektrichtlinie") umgesetzt haben, ist diese Pressemitteilung ausschließlich für Personen bestimmt und richtet sich ausschließlich in jenen Mitgliedstaaten an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie.

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Im Zusammenhang mit der Privatplatzierung handelt Deutsche Bank Aktiengesellschaft auf Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager und kann als solcher in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen (Art. 5 Abs. 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 5 bis 8 der delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052) Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der JOST-Aktien zu stützen und dadurch einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht zu Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Daher werden Stabilisierungsmaßnahmen nicht notwendigerweise ergriffen und können zu jeder Zeit beendet werden. Solche Maßnahmen können im Börsenhandel der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Börsenhandels der JOST-Aktien am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vorgenommen werden und müssen spätestens 30 Kalendertage nach diesem Zeitpunkt beendet sein (der Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen zielen auf die Stützung des Börsenkurses der JOST-Aktien während des Stabilisierungszeitraums ab. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der JOST-Aktien höher ist als es ohne solche Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich vorübergehend ein Börsenkurs auf einem Niveau ergeben, das nicht von Dauer ist.


19.07.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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