INVESTOR RELATIONS CENTER

GERRY WEBER INTERNATIONAL AG

News Detail

DGAP-CMS News vom 27.03.2017

Gerry Weber International AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Gerry Weber International AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm

27.03.2017 / 18:47
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm

Halle/Westfalen, 27. März 2017

Der Vorstand der GERRY WEBER International AG hatte mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 15. März 2017 entschieden, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 500.000 Aktien der GERRY WEBER International AG (ISIN: DE0003304101) maximal jedoch zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 5,0 Millionen ('Aktienrückkaufprogramm') durchzuführen. Der Aktienrückkauf wurde mit Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR am 15. März 2017 angekündigt. Der Rückkauf, der ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt, beginnt am 28. März 2017 und endet spätestens am 31. Oktober 2017.
Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der GERRY WEBER International AG vom 16. April 2015 durchgeführt. Danach ist die GERRY WEBER International AG ermächtigt, bis zum 15. April 2020 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der GERRY WEBER International AG zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien der GERRY WEBER International AG, wie hier vorgesehen, über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise an den letzten drei Börsentagen vor der Verpflichtung zum Erwerb einer GERRY WEBER ­Aktie im Xetra­Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolge- system) um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.
Der Rückerwerb dient der Einziehung mit oder ohne Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß der von der Hauptversammlung am 16. April 2015 beschlossenen Ermächtigung. Die Gesellschaft behält sich vor, die zurückerworbenen Aktien auch zu anderen in der Ermächtigung vom 16. April 2015 genannten Zwecken zu verwenden.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe von Art. 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den anwendbaren Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 mit Ausnahme von Artikel 2 Abs. 1a) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der GERRY WEBER International AG vom 16. April 2015.

Die Aktien der GERRY WEBER International AG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der GERRY WEBER International AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die GERRY WEBER International AG an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Die GERRY WEBER International AG hat ein Kreditinstitut mit dem Erwerb von Aktien der GERRY WEBER International AG beauftragt. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der GERRY WEBER International AG. Die GERRY WEBER International AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstitutes nehmen. Das Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die GERRY WEBER International AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.gerryweber.com) im Bereich 'Investoren' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.




27.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de



     Sprache:        Deutsch
     Unternehmen:    Gerry Weber International AG
                     Neulehenstraße 8
                     33790 Halle/Westfalen
                     Deutschland
     Internet:       www.gerryweber-ag.de



     Ende der Mitteilung    DGAP News-Service

Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .