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DGAP-Ad-hoc News vom 22.03.2017

Ankündigung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der GfK SE

GfK SE / Schlagwort(e): Delisting

22.03.2017 / 19:44 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 MMVO

der

GfK SE

Nürnberg

- ISIN DE0005875306 -

Ankündigung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der GfK SE

Nürnberg, 22. März 2017 - Die Acceleratio Capital N.V. und der GfK-Nürnberg, Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung e.V. ("GfK-Verein") haben uns heute mitgeteilt, dass ihnen nach Vollzug des Übernahmeangebots zusammen rund 75,786% der Aktien der GfK SE gehören und dass die Acceleratio Capital N.V. sowie mit ihr verbundene Unternehmen Verträge über den Erwerb von weiteren rund 20,877% der Aktien der GfK SE abgeschlossen haben. Unmittelbar nach Vollzug dieser Verträge, der bis Ende März 2017 erwartet werde, würden diese Aktien, die zusammen 96,663% des Grundkapitals der GfK SE ausmachen, in der Acceleratio Capital N.V. zusammengeführt.

Der GfK-Verein und die Acceleratio Capital N.V. haben der Gesellschaft weiter mitgeteilt, dass die Acceleratio Capital N.V. deshalb kurzfristig ein formales Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die GfK SE richten werde, dass die Hauptversammlung der GfK SE die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Acceleratio Capital N.V. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (Squeeze-Out).

Nürnberg, im März 2017

GfK SE

Der Vorstand


22.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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