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DGAP-Ad-hoc News vom 10.03.2017

ROY Ceramics SE: Abschreibung des Buchwerts der Sachanlagen

ROY Ceramics SE / Schlagwort(e): Sonstiges

10.03.2017 / 15:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


AD-HOC MITTEILUNG

ROY CERAMICS SE

Wir haben jetzt begonnen, einige der Fabrikgebäude der alten Produktionsstätte in Peking (China) abzureißen.

Ein unabhängiger und professioneller Gutachter der Keramikproduktionsanlage und Sachanlage wurde beauftragt, den Zustand und die Zweckdienlichkeit der Sachanlagen in der Produktionsstätte in Peking zu bewerten und zu prüfen, ob die Sachanlagen nach Thailand in die OEM Produktionsstätte transportiert werden oder in die Vereinigten Staaten für die künftige Produktionsstätte in Houston, Texas geliefert werden sollen. Es wurde festgestellt, dass einige Sachanlagen weder nach Thailand noch in die USA transportiert werden können. Aus diesem Grund werden bestimmte Gegenstände für die Räumung entsorgt.

Eine Abschreibung des Buchwerts der Sachanlagen in Höhe von ca. EUR 9,5 Mio unter Vorbehalt der Wirtschaftsprüfung des Konzerns ist erforderlich.

ROY CERAMICS SE
10. März 2017




Kontakt:
Siegfried Lee
Geschäftsführender Direktor
ROY Ceramics SE
Bockenheimer Landstr. 17/19
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69 710455155
Fax +49 (0)69 710455450

10.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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