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DGAP-Ad-hoc News vom 06.03.2017

Software AG: Software AG beschließt Einzug eigener Aktien sowie neuen Aktienrückkauf
Software AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Kapitalmaßnahme
06.03.2017 / 19:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc Mitteilung (Insiderinformationen gem. Artikel 17 MAR)
Software AG beschließt Einzug eigener Aktien sowie neuen Aktienrückkauf
Die Software Aktiengesellschaft (TecDAX, ISIN DE 0003304002 / SOW) hat heute den Einzug eigener Aktien in einem Volumen von 2.600.000 Stück sowie den Rückkauf eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) beschlossen.

1. Der Vorstand der Software AG hat unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung der Software AG vom 31. Mai 2016 beschlossen, Stück 2.600.000 Aktien der Software AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage verschiedener Rückkaufsermächtigungen erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht 3,29 Prozent des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung.
Das Grundkapital der Software AG beträgt nach Einziehung der Aktien 76.400.000 EUR und ist in 76,4 Millionen Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1 EUR eingeteilt. Die Einziehung wird in Kürze durchgeführt werden.
2. Der Vorstand der Software AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute einen Rückkauf eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) in der Zeit bis spätestens zum 15. Mai 2017 unter Ausnutzung der am 31. Mai 2016 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung beschlossen. Bei Zugrundelegung des Xetra-Schlusskurses vom 6. März 2017 von 34,765 Euro entspricht dies einem Rückkaufvolumen von bis zu ca. 2.876.456 Stück Aktien. Die Höchstgrenze für den Rückkauf eigener Aktien ist 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals abzüglich anderer eigener Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind (entspricht 7.623.163 Aktien). Der Rückkauf soll unter Einschaltung einer Bank ausschließlich über die Börse durchgeführt werden. Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach den aktienrechtlichen Regelungen und nach der vorgenannten Ermächtigung zulässigen Zwecke in Betracht.
Darmstadt, 06.03.2017

Der Vorstand

Software AG, Uhlandstr. 12, 64297 Darmstadt




Kontakt:
Mitteilende Person:
Frederic Freichel
Junior Manager Investor Relations

E-Mail: frederic.freichel@softwareag.com
Tel: +49 6151 92 1899



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