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DGAP-Ad-hoc News vom 06.03.2017

TAG Immobilien AG beschließt den Verkauf von bis zu 4.095.124 eigenen Aktien
TAG Immobilien AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien
06.03.2017 / 17:45 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

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TAG Immobilien AG beschließt den Verkauf von bis zu 4.095.124 eigenen Aktien

Hamburg, 6. März 2017 - Der Vorstand der TAG Immobilien AG (die "Gesellschaft"), Hamburg, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, bis zu 4.095.124 eigene Aktien (die "Platzierungsaktien"), dies entspricht etwa 2,8% des Grundkapitals der Gesellschaft, die bislang von einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft gehalten werden, in einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Bookbuilding Verfahrens anzubieten (die "Platzierung").
Bei den Platzierungsaktien handelt es sich um die letzten verbliebenen eigenen Aktien aus dem von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 durchgeführten Aktienrückkauf. Sie sind nach der Platzierung den bestehenden Aktien der Gesellschaft in jeder Hinsicht gleichgestellt (einschließlich Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2016).
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erlöse der Platzierung in erster Linie zur Finanzierung des am 6. März 2017 bekannt gegebenen Erwerbs von 1.441 Wohneinheiten in der Stadt Brandenburg, für weitere Akquisitionen sowie zur weiteren Optimierung ihrer Kapitalstruktur zu nutzen.
Die Platzierung wird mit sofortiger Wirkung beginnen und, vorbehaltlich einer Verkürzung oder Verlängerung, voraussichtlich vor Börsenbeginn am morgigen Tag enden. Der Vorstand der Gesellschaft wird die endgültige Anzahl der Platzierungsaktien und den Preis, zu dem die Platzierungsaktien verkauft werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft nach Beendigung des beschleunigten Bookbuilding Verfahrens festlegen.
Die Platzierungsaktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern in Deutschland und in Europa in sog. Offshore Transaktionen gemäß Regulation S nach dem U.S. Securities Act von 1933, in der gültigen Fassung, (der "Securities Act") und in den Vereinigten Staaten gemäß Rule 144A nach dem Securities Act ("Rule 144A") ausschließlich Personen angeboten, von denen ausgegangen werden kann, dass es sich um Qualifizierte Institutionelle Käufer ("qualified institutional buyers") im Sinne von Rule 144A handelt.
Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG wird im Zusammenhang mit der Platzierung als Sole Bookrunner tätig.

Disclaimer

DIESE VERÖFFENTLICHUNG DIENT NUR INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON AKTIEN ODER ANDEREN WERTPAPIEREN DER TAG IMMOBILIEN AG, HAMBURG (DIE "GESELLSCHAFT"), IN KEINEM STAAT, EINSCHLIESSLICH DER VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA, DAR. WEDER DIESE VERÖFFENTLICHUNG NOCH IHR INHALT DIENEN IN IRGENDEINEM STAAT ALS GRUNDLAGE EINES ANGEBOTS ODER RECHTLICHER VERPFLICHTUNGEN JEDWEDER ART. EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN DER GESELLSCHAFT FINDET IN KEINEM STAAT STATT UND WIRD AUCH NICHT STATTFINDEN. DIE HIERIN BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE DER GESELLSCHAFT SIND UND WERDEN NICHT NACH DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG (DER "SECURITIES ACT") ODER DEM RECHT EINES U.S. BUNDESSTAATES REGISTRIERT UND DÜRFEN OHNE VORHERIGE REGISTRIERUNG INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA NICHT ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, AUSSER AUFGRUND EINER AUSNAHMEREGELUNG VON DER REGISTRIERUNGSPFLICHT NACH DEM SECURITIES ACT BZW. DEM RECHT EINES U.S. BUNDESSTAATES ODER BEI NICHTANWENDBARKEIT EINER SOLCHEN REGISTRIERUNGSPFLICHT. ES WIRD KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER WERTPAPIERE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN STATTFINDEN.

IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH WIRD DIESE VERÖFFENTLICHUNG NUR AN PERSONEN WEITERGEGEBEN, (I) DIE ÜBER BERUFLICHE ERFAHRUNGEN IN ANLAGEGESCHÄFTEN I.S.V. ARTIKEL 19 (5) DES FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005, IN IHRER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DIE "VERORDNUNG") VERFÜGEN ODER (II) PERSONEN IM GELTUNGSBEREICH DES ARTIKEL 49(2)(A) BIS (D) (UNTERNEHMEN MIT HOHEM EIGENKAPITAL, NICHT EINGETRAGENE VEREINIGUNGEN ETC.) DER VERORDNUNG SIND (ALLE DIESE PERSONEN WERDEN ZUSAMMEN ALS "RELEVANTE PERSONEN" BEZEICHNET). DIESES DOKUMENT RICHTET SICH AUSSCHLIESSLICH AN RELEVANTE PERSONEN. PERSONEN, DIE KEINE RELEVANTEN PERSONEN SIND, SOLLTEN NICHT AUF SEINER GRUNDLAGE HANDELN ODER SICH AUF SEINEN INHALT BEZIEHEN. JEDE ANLAGE ODER ANLAGEAKTIVITÄT IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VERÖFFENTLICHUNG WIRD NUR MIT RELEVANTEN PERSONEN GETÄTIGT UND IST NUR DIESEN ZUGÄNGLICH.

DER SOLE BOOKRUNNER HANDELT IM ZUSAMMENHANG MIT DER PLATZIERUNG AUSSCHLIESSLICH FÜR DIE GESELLSCHAFT UND FÜR NIEMANDEN SONST. ER WIRD IM ZUSAMMENHANG MIT DER PLATZIERUNG NIEMANDEN AUSSER DER GESELLSCHAFT ALS SEINEN AUFTRAGGEBER ANSEHEN UND IST KEINER ANDEREN PERSON ALS DER GESELLSCHAFT GEGENÜBER VERANTWORTLICH, DEN SCHUTZ ZU BIETEN, DEN ER ALS AUFTRAGGEBER ERHIELTE. ER BERÄT ÜBERDIES KEINE ANDERE PERSON AUSSER DER GESELLSCHAFT IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT, DEM INHALT DIESER MITTEILUNG ODER ANDEREN IN DIESEM DOKUMENT ANGEFÜHRTEN ANGELEGENHEITEN.
DER SOLE BOOKRUNNER ODER SEINE JEWEILIGEN GESCHÄFTSFÜHRER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER, BERATER ODER BEAUFTRAGEN ÜBERNEHMEN KEINE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR (EINSCHLIESSLICH VON VERLUSTEN, DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER VERWENDUNG DIESER MITTEILUNG ODER IHRES INHALTS ODER ANDERWEITIG IN VERBINDUNG DAMIT ERGEBEN) UND TREFFEN KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE AUSSAGE ZUR WAHRHEIT, RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER ANGABEN IN DIESER VERÖFFENTLICHUNG (ODER ZUM FEHLEN VON ANGABEN IN DIESER VERÖFFENTLICHUNG), SEI ES IN SCHRIFTLICHER, MÜNDLICHER ODER VISUELLER ODER ELEKTRONISCHER FORM, UNABHÄNGIG VON DER ART DER ÜBERTRAGUNG ODER ZURVERFÜGUNGSTELLUNG.

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