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DGAP-CMS News vom 01.02.2017

adidas AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
adidas AG / Aktienrückkauf

01.02.2017 / 15:03
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       Herzogenaurach, 1. Februar 2017

adidas AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Erwerb eigener Aktien / Abschlussmeldung für die dritte Tranche, zugleich 13. Zwischenmeldung



Mit Bekanntmachung vom 7. November 2016 hat die adidas AG gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 8. November 2016 den Beginn einer dritten Tranche des am 1. Oktober 2014 beschlossenen und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms mitgeteilt. Die dritte Tranche, in deren Rahmen im Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2017 eigene Aktien der adidas AG zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 300 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), jedoch höchstens 3.000.000 Aktien, ausschließlich über die Börse zurückgekauft werden sollten, ist am 31. Januar 2017 beendet worden.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 30. Januar 2017 bis einschließlich 31. Januar 2017 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:


Datum Gesamtvolumen zurückerworbener Volumengewichteter Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)1) 30.1.2017 22.757 151,6000 31.1.2017 23.176 149,4484 Summe 45.933 150,5144


1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen
Die Gesamtzahl der im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 8. November 2016 bis einschließlich 31. Januar 2017 erworbenen Aktien beläuft sich auf 2.128.200 Stückaktien. Das entspricht einem rechnerischen Anteil von 2.128.200 EUR am Grundkapital und mithin 1,02% des Grundkapitals der adidas AG. Der Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 140,96 EUR. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von 299.999.851 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich auf 11.146.969 Stückaktien. Das entspricht einem rechnerischen Anteil von 11.146.969 EUR am Grundkapital und mithin 5,33% des Grundkapitals der adidas AG.

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052, auch zur ersten und zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms, sind im Internet unter http://www.adidas- group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar.

Die adidas AG behält sich vor, das Aktienrückkaufprogramm im Rahmen der mit der Ad-hoc Mitteilung vom 1. Oktober 2014 bekanntgemachten Eckpunkte in Zukunft fortzusetzen.

Herzogenaurach, 1. Februar 2017

adidas AG

Der Vorstand




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     Sprache:        Deutsch
     Unternehmen:    adidas AG
                     Adi-Dassler-Straße 1
                     91074 Herzogenaurach
                     Deutschland
     Internet:       www.adidas-group.com



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